steh ich aufn Schlauch oder bring ich etwas durcheinander. Ich dachte immer, das wenn die Gegenseite nen KFA einreicht wir Ihn auch zur Stellungnahme bekommen. Aber in diesem Fall wurde der KFB einfach erlassen und unserem Mandanten zugestellt.
Fall:
Unser Mandant sitzt in der Schweiz.
Einstweiliges Verfügungsverfahren, da waren wir aber noch nicht vertretungsberechtigt, sondern haben nur von unserem dann die e.V. bekommen und ihn zur Abschlußerklärung geraten; hat er auch getan.
Am 16.11. geht KFA des Antragstellers bei Gericht ein und am 18.11. !!! wird der KFB schon erlassen und unserem Mandanten in die Schweiz zugestellt. (Der Gegner hat noch nicht gewusst, dass wir ihn vertreten, da wir erst Anfang Dezember dies gegenüber ihm angezeigt haben, als wir ihm die Abschlußerklärung übersandten)
Gibt es nicht nen Paragraphen, der regelt, dass man den KFA zur Stellungnahme erhalten sollte? Brauch es nämlich hieb und stichfest für meinen Chef...und natürlich auch für mich selbst
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bin euch dankbar, wenn ihr mir nen bisschen auf die Sprünge helfen könntet. Vielen Dank!