Insotabelle - Zinsen bestritten
Manchmal erscheint Demjenigen, der die Forderungsanmeldung erstellt, die Sache auch ganz logisch. Das ist manchmal so, weil man eben in der Sache drinsteckt. Wenn aber ein Außenstehender die Forderungsanmeldung in die Hände bekommt, ist gar nichts mehr klar. Das hatten wir neulich, als eine Bank die Vorfälligkeitsentschädigung als Kosten angemeldet hat.
Huhu,
also das ist schon sehr komisch, dass die Zinsen bestritten wurden...
also vielleicht hat da jemand einfach nur einen denkfehler... und denkt an Verjährung der Zinsen und übersieht vielleicht, dass die Zinsen aber bereits tituliert sind... kann schon sein... und im Tabellenauszug steht auch keine Begründung drin? Ich schreib sowas immer rein - um den Gläubiger die Möglichkeit zu geben, die Forderungsanmeldung zu berichtigen... oder einfach mal mit der Inso-bearbeiterin reden - vielleicht regelt sich das problem auch so
also das ist schon sehr komisch, dass die Zinsen bestritten wurden...
also vielleicht hat da jemand einfach nur einen denkfehler... und denkt an Verjährung der Zinsen und übersieht vielleicht, dass die Zinsen aber bereits tituliert sind... kann schon sein... und im Tabellenauszug steht auch keine Begründung drin? Ich schreib sowas immer rein - um den Gläubiger die Möglichkeit zu geben, die Forderungsanmeldung zu berichtigen... oder einfach mal mit der Inso-bearbeiterin reden - vielleicht regelt sich das problem auch so
- Soenny
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Ich habe den Insolvenzverwalter jetzt angeschrieben, ich melde mich dann, wenn er antwortet.
Leider steht da nur "Rest bestritten" und das sind die Zinsen.
Leider steht da nur "Rest bestritten" und das sind die Zinsen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich kann nur vermuten, dass es sich um verjährte Zinsen handelt, weil die Zwangsvollstreckung nicht weiterbetrieben wurde. Ansonsten werden auch Zinsen gewöhnlicherweise nicht bestritten. Steht keine Begründung im Auszug? Das wäre auch ungewöhnlich.
Verwalter bestreiten nicht immer alles, solche Bemerkungen finde ich schon etwas daneben. Nur weil ein Schuldner in Insolvenz geht, muss man den Verwaltern nicht Böses unterstellen.
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- Soenny
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Der VB ist aus diesem Jahr, da ist nichts verjährt und Begründung gibt es keine, leider, aber der Verwalter wird sich ja sicher auf mein Schreiben melden.
Ich habe bisher noch keine wirklichen Probleme mit einer Anmeldung gehabt, vielleicht weil ich das immer so brav alles beifüge und nur anmelde, was dem Gläubiger auch zusteht
Ich habe bisher noch keine wirklichen Probleme mit einer Anmeldung gehabt, vielleicht weil ich das immer so brav alles beifüge und nur anmelde, was dem Gläubiger auch zusteht
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wäre es nicht einfacher/schneller, du würdest anrufen, statt zu schreiben?
Ich kenn das von mir, da kann schon mal 1 Jahr vergehen, bis ich die Zeit finde, solche Anfragen (die sich mit den Sachstandsanfragen mischen) zu beantworten, außer der Verfahrensabschluss ist schon eher. Dann geh ich natürlich auch noch mal alles durch
Mir ist so was telefonisch immer lieber, geht wahnsinnig schnell, man schreibt nicht ständig hin und her, weil die Gefahr von Missverständnissen einfach geringer ist bzw. man gleich noch nachhaken und konkretisieren kann.
Ich kenn das von mir, da kann schon mal 1 Jahr vergehen, bis ich die Zeit finde, solche Anfragen (die sich mit den Sachstandsanfragen mischen) zu beantworten, außer der Verfahrensabschluss ist schon eher. Dann geh ich natürlich auch noch mal alles durch
Mir ist so was telefonisch immer lieber, geht wahnsinnig schnell, man schreibt nicht ständig hin und her, weil die Gefahr von Missverständnissen einfach geringer ist bzw. man gleich noch nachhaken und konkretisieren kann.
Hallo ,
also ich kenne es nur so, dass Zinsen nur bestritten werden, wenn sie verjährt sind. Ansonsten nicht.
Ich habe mal gehört, dass man nur Zinsen der letzten 3 Jahre anmelden darf, da alles andere bereits verjährt ist.
(§ 197 Abs. 2 BGB).
LG
also ich kenne es nur so, dass Zinsen nur bestritten werden, wenn sie verjährt sind. Ansonsten nicht.
Ich habe mal gehört, dass man nur Zinsen der letzten 3 Jahre anmelden darf, da alles andere bereits verjährt ist.
(§ 197 Abs. 2 BGB).
LG
ich häng mich mal dran:
Von uns wurden hier Zinsen falsch angemeldet. Sie wurden jetzt auch in vollem Umfang bestritten. (HF und Kosten wurden festgestellt)
Wie geh ich da weiter vor? Kann ich dem Insoverwalter ne neue Forderungsaufstellung schicken, also ne korrigierte? Mit der Bitte um??
Von uns wurden hier Zinsen falsch angemeldet. Sie wurden jetzt auch in vollem Umfang bestritten. (HF und Kosten wurden festgestellt)
Wie geh ich da weiter vor? Kann ich dem Insoverwalter ne neue Forderungsaufstellung schicken, also ne korrigierte? Mit der Bitte um??
Genau die zutreffende Zinsaufstellung schicken. Dann wird er die Zinsen auch feststellen.