guten morgen alle zusammen,
folgender fall.
ein versäumnisurteil ist ergangen. liegt mir vor.
ich muss jetzt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und Kostenfestsetzung beantragen.
Es wurde zweimal eine Anfrage zum Einwohnermeldeamt gestellt, kann ich diese Gebühren mit festsetzen lassen?
wenn der Kläger zum vorsteuerabzug berechtigt ist, muss ich keine mehrwertsteuer hinzusetzen ? Richtig ?
brauche eine schnelle antwort dankee
EMA-Gebühr / Kostenfestsetzung
wenn Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kannste die MWst auch gleich weglassen. EMA-Gebühren würde ich versuchen unter Beifügung der entsprechenden Belege woraus sich die Kosten ergeben.
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Sind die EMA-Geb. vor Klageerhebung entstanden, hätten diese m. E. mit der Klage als Nebenforderung geltend gemacht werden müssen.