Schenkung an Minderjährigen
Moin! Ich soll einen Schenkungsvertrag vorbereiten. Ein 3 Jahre altes Kind soll von seinem Großvater ein Grundstück übertragen bekommen. Habe soetwas noch nie gemacht. Wie gehe ich hier vor. Brauche ich die vormundschaftliche Genehmigung. Treten die Eltern für das Kind auf? Wäre für Ratschläge sehr dankbar.
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
...und Du brauchst eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
M. E. können die Eltern gemäß §§ 1629 Abs. 2, 1795 BGB das Kind nicht vertreten, so dass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 320
- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Der Vertretungsausschluss gem. § 1795 BGB greift allerdings nicht, wenn das Rechtsgeschäft für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, was eigentlich bei einem unentgeltlichen Erwerb der Fall sein dürfte. Also m.E. kein Ergänzungspfleger und auch keine vormundschaftsgerichtl. Genehmigung, da Minderjähriger auf der Erwerberseite steht und das RG unentgeltlich ist.
Andere Meinungen?
Andere Meinungen?
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 320
- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
Nachgenehmigung reicht aus, aber wie gesagt, bin ich der Meinung, dass keine vormundschaftsgerichtl. Genehmigung erforderlich ist, weil das RG nicht unter § 1821 BGB fällt.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 320
- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
da werden m.E. keine Unterschiede gemacht, es heißt im Gesetzestext ja immer "Minderjährige" oder "Kind", also alles was unter 18 ist.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
- mrsbloom
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 320
- Registriert: 31.01.2007, 16:33
- Beruf: gepr. Notarfachwirtin
- Software: RA-Micro
da werden m.E. keine Unterschiede gemacht, es heißt im Gesetzestext ja immer "Minderjährige" oder "Kind", also alles was unter 18 ist.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch