Hallo zusammen.
In einer Vollstreckungssache soll der erste Vollstreckungsauftrag mit e.V Abnahme beantragt werden.
Bereits jetzt wissen wir,dass unter der geschäftsadresse keine Geschäftsräume mehr sind. Dies ergab der Zustellungsversuch des Mahnbeschiedes. Letztendlich wurde beim Geschäftsführer der SchulnderGmbH zugestellt.
Kann ich denn nun beim ersten Vollstreckungsauftrag den GV sofort zum Gesch#äftsführer schicken? Oder muss zwingend eine fruchtlosbesheinigung eines anderen GV´s vorliegen , damit man zum GF darf?
GmbH ohne Geschäftsräume!GV Sofort zu GF schicken?
Ja, die EV kann jetzt beim GF persönlich unter dessen Privatanschrift abgenommen werden. Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung sollte der GV schon mangels Geschäftsräumen erteilen.
Ich würde so vorgehen, daß ich ZV unter Geschäftsanschrift beauftrage, den GV im Auftrag dann aber direkt schon darauf hinweisen, daß nach eurer Kenntnis keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind und er die ZV ggf. unter der Privatanschrift des GFs Herrn XYZ, Adresse... vornehmen / fortsetzen soll.
Ich würde so vorgehen, daß ich ZV unter Geschäftsanschrift beauftrage, den GV im Auftrag dann aber direkt schon darauf hinweisen, daß nach eurer Kenntnis keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind und er die ZV ggf. unter der Privatanschrift des GFs Herrn XYZ, Adresse... vornehmen / fortsetzen soll.
- Bino
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Dann würde ich es anders herum machen: Den GV unter der Privatadresse beauftragen und dazu schreiben, dass eine vorherige ZV unter der Geschäftsadresse nicht möglich ist, da keine Geschäftsräume mehr vorhanden sind. Und dann am besten noch die Bescheinigung aus dem Mahnverfahren beifügen.
und die richtige,
Es könnte auch so verfahren werden, ZV-Auftrag an GV des Geschäftslokals mit dem Hinweis, GF wohnt privat dort und unmittelbare Abgabe an den GV für GF privat beantragen, der für das Geschäftslokal zuständige GV gibt dann nach Kenntnis über den mangelnden Firmensitz die Akten im Wege der Rechtshilfe an seinen Kollegen am Wohnort des GF ab. Dieser macht dann das e.V.-Verfahren.
Es könnte auch so verfahren werden, ZV-Auftrag an GV des Geschäftslokals mit dem Hinweis, GF wohnt privat dort und unmittelbare Abgabe an den GV für GF privat beantragen, der für das Geschäftslokal zuständige GV gibt dann nach Kenntnis über den mangelnden Firmensitz die Akten im Wege der Rechtshilfe an seinen Kollegen am Wohnort des GF ab. Dieser macht dann das e.V.-Verfahren.