Huhu an alle!
Ich bin nach Urlaub und Krankheit wieder da und muss ja gleich mit Fragen wieder loslegen
Hab ne Ehescheidungssache. Wie haben den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und den Bescheid über die Gerichtskosten bekommen und unser Mandant hat diese auch schon eingezahlt. Als gerade die Bögen zum Versorgungsausgleich kamen, hatten wir den Schriftsatz fürs Gericht schon fertig, da sich unser Mandant mit seiner Frau wieder versöhnt hat. Hm.. also alles zurück. Erging ein Beschluss, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens trägt.
Wie rechne ich ab:
1,3 VG Nr. 3100 VV RVG und kann ich auch die 1,2 TG nehmen, weil dass ja son Verfahren ist, wo sie eigentlich hätte angefallen können!??! Ne oder, weil die Sache ja vorher beendet wurde oder? Also die 0,8 Vorzeitige Gebühr würd ich nicht nehmen, da wir den Scheidungsantrag ja schon eingereicht haben.
Naja, was meint ihr dazu? Bin mir nicht sicher, ob nur die 1,3 oder wie?
Danke schonmal im Voraus!
Abrechnung nach Zurücknahme des Scheidungsantrages! HILFE :)
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Sabbel
[b]Wo kämen wir hin, wenn niemand ginge um zu schauen wohin wir kämen wenn wir gingen![/color][/b]
Sabbel
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Hm.. finde das steht sehr komisch bei Nr. 3101 Abs. 1
Aber nun tendiere ich auch eher zu 0,8. Ist sich noch jemand sicher, dass es keine 1,3 Gebühr ist?!?!?
Aber nun tendiere ich auch eher zu 0,8. Ist sich noch jemand sicher, dass es keine 1,3 Gebühr ist?!?!?
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Sabbel
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- Adora Belle
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Ihr kriegt die 1,3 Verfahrensgebühr. Die kann sich nicht im Nachhinein wieder reduzieren. Ziff. 3101 ist nur für den Fall gedacht, daß der Auftrag endet, bevor ein Antrag oder eine Klage eingereicht wurde.
Hinzu kommt noch die Aussöhnungsgebühr nach Ziff. 1001, 1003 - wenn der Anwalt bei der Aussöhnung mitgewirkt hat.
Hinzu kommt noch die Aussöhnungsgebühr nach Ziff. 1001, 1003 - wenn der Anwalt bei der Aussöhnung mitgewirkt hat.
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Ja das dachte ich mir auch so. Okay, alles klar. Dann mache ich das so! Vielen Dank!
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Hallo Zusammen,
wie sieht das denn aus mit Gerichtskosten?
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Die Mandantin hat diese nicht angewiesen (September 2020) haben wir die Gerichtskostenrechnung erhalten. Jetzt will sie die Scheidung zurücknehmen. Was fällt an? 0,5 Zurücknahme ? Sie kann sich noch nicht entscheiden, oder sollte man Aussetzung beantragen?
Danke Euch
wie sieht das denn aus mit Gerichtskosten?
Wir haben den Scheidungsantrag eingereicht. Die Mandantin hat diese nicht angewiesen (September 2020) haben wir die Gerichtskostenrechnung erhalten. Jetzt will sie die Scheidung zurücknehmen. Was fällt an? 0,5 Zurücknahme ? Sie kann sich noch nicht entscheiden, oder sollte man Aussetzung beantragen?
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Was genau ist Deine Frage? Wenn nicht gezahlt wird, dann geht es halt nicht weiter im Verfahren. Das dürfte ganz im Sinne der Mandantin sein, wenn sie derzeit nicht entscheiden will. Zurücknehmen kann sie auch später noch.