Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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conni
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#1
15.03.2024, 11:38
Hallo, alle zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange ein solcher Beschluss gültig ist??
Wir haben einen Beschluss vom 09.05.23, kann ich den noch benutzen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten, liebe Grüße aus Hamburg
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Katie
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#2
15.03.2024, 11:54
Hallo Conni, ich kenne es so, dass in der Regel im dem Beschluss drin steht, wie lange er gültig ist, meistens 6 Monate. Hast Du nachgeschaut, ob ein entsprechender Passus vorhanden ist? Ansonsten hätte ich ein bisschen Bauchschmerzen, jetzt noch aufgrund des Beschlusses einen Auftrrag zu erteilen, aber versuchen könntest Du es.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
![Bild](https://i.gifer.com/GUCl.gif)
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conni
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#3
15.03.2024, 12:06
Herzlichen Dank, nein, es steht leider keine Zeitbeschränkung.
Dann also noch einmal das ganze Spielchen von vorn ...
Ein schönes Wochenende
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#4
15.03.2024, 13:09
Wenn der Beschluss nicht zeitlich beschränkt ist, würde ich es glaub ich einfach mal versuchen.