Hallo zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Mandant hatte eine Forderung gegen den Gegner, diese hat der Gegner auch gezahlt. Unsere RA-Gebühren hat der Gegner nicht gezahlt. Mandant hat sie uns ausgeglichen. Jetzt möchten wir Mahnbescheid gegen den Gegner beantragen bezüglich unserer RA-Gebühren 2300.
Ist die Geschäftsgebühr in dem Falle jetzt als Hauptforderung zu beantragen? Muss ich hier eine Anrechnung angeben?
Danke vorab und schon mal Frohe Weihnachten.
RA-Gebühren als HF im Mahnbescheid
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Geschäftsgebühr ist eine Hauptforderung in dem Fall und eine Anrechnung findet nicht statt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.