Hallo,
müssen die von Altasoft bzw. Online-Mahnantrag.de erstellten EDA-Dateien vor dem Versand per beA noch vom Anwalt elektronisch qualifiziert signiert werden?
Viele Grüße
GaSch
Müssen EDA-Dateien noch elektronisch qualifiziert signiert werden?
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Nach sechs Jahren Erziehungspause große Teile des Zwischenspeichers gelöscht ...
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Der Link beantwortet die Frage aber gerade nicht. Dort wird einerseits der Weg gezeigt, wie die EDA per beA verschickt wird, und dabei auch die qeS angebracht. Andererseits heisst es weiter oben, dass der sichere Übermittlungsweg per beA ab 2018 reicht.
Bei mahngerichte.de gibt es aber ein PDF, in dem die Frage klar mit NEIN beantwortet wird.
Eine qeS ist wie sonst auch nur dann erforderlich, wenn der RA nicht selbst aus dem eigenen Postfach sendet.
Bei mahngerichte.de gibt es aber ein PDF, in dem die Frage klar mit NEIN beantwortet wird.
Eine qeS ist wie sonst auch nur dann erforderlich, wenn der RA nicht selbst aus dem eigenen Postfach sendet.