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Ich bin ganz neu in dem Thema -Abrechnung gegenüber des Mdt.- und hatte in den 10 Jahren in der ZV nie etwas damit zu tun gehabt.
Meine Frage:
Wir haben einen ZV-Auftrag gestellt und der Gerichtsvollzieher teilte uns mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen sein. Nach Ermittlung der neuen Anschrift, haben wir ca. 3 Monate später einen neuen ZV-Auftrag gestellt. Mein Vorgänger hat die ZV-Gebühr aus dem 1. Auftrag aus der Foko gelöscht.
Ist das so richtig?
Kann man, nur weil der Schuldner unbekannt verzogen ist, die Kosten für den ZV-Auftrag gegenüber dem Schuldner und Mdt. nicht geltend machen?
Tut mir leid, für die evtl. doofe Frage, aber es ist absolutes Neuland für mich
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Vielen Dank und liebe Grüße
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