Hallo zusammen,
wie macht Ihr das in Eurer Kanzlei:
Stellt Ihr eurem Auftraggeber die RA-Gebühren nach und nach gleich in Rechnung also z.B. Kostennote für Antrag auf MB und VB, dann wenn GV beauftragt wird, Kostennote für Zwangsvollstreckungsauftrag etc. ??...oder wartet ihr, falls Gegner nicht zahlt, bis GV bei Zwangsvollstreckungsaufträgen die RA Gebühren auch eintreibt, was ja unter Umständen Jahre dauern kann bzw. oft genug ins Leere verläuft.....danke schon mal für eure Antworten?
Liebe Grüße von Judy
Anwaltskosten Zwangsvollstreckung etc.
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wir meistens erst zum Schluss; es sei denn es dauert Jahre; bei völlig unbekannten Mandanten machen wir auch mal eine Vorschussrechnung; GK/GVZ-Rechnungen gehen gleich an Mdt zur Begleichung
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Habe noch eine Frage und zwar, wenn ihr Kostennote erst zum Schluss an Mandant erstellt, schreibt ihr dann unter Endbetrag: hierauf erstattet von Gegner und zieht den erstatteten Betrag dann von dem Rgbetrag ab? Müsste ja dann 0 sein, wenn ZV erfolgreich war....?
Grüße von Judy
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Ah o.k. vielen Dank für Eure Hilfe. Bin nämlich noch nicht lange in einer Kanzlei, da liegen die Bearbeitungen der Kostennoten sehr "im Argen". Besonders bei Zwangsvollstreckungen. Zahlt eigentlich hier auch eine Rechtsschutzversicherung bei ZV Aufträgen, falls Mdt. rechtsschutzversichert wäre?
Grüße von Judy
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Meiner Erfahrung nach ja, zumindest für 3 Vollstreckungsversuche in den ersten 3 Jahren. Kann aber auch sein, dass das bei manchen in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Häufig sind drei Vollstreckungsversuche innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Titels versichert.
Dabei muss man aber bedenken, dass z.B. ein Kombiauftrag ZV/VA schon zwei Vollstreckungsversuche darstellt. Mit Drittauskünften ist der versicherte Teil bereits mit einem Auftrag erledigt.
Bei hohen Forderungen kann es sich daher lohnen, die wertgedeckelten Vollstreckungen mit dem Mandanten direkt abzurechnen und nur diejenigen mit hohem Wert über die RSV laufen zu lassen. Das ist eine Einzelfallentscheidung.