Hello Ihr Lieben
in einer Forderungssache habe ich erfolgreich das Bankkonto des Schuldners gepfändet und auch eine Zahlung erhalten. Zwischenzeitlich leistete der Schuldner selbst einige Zahlungen, so dass die Forderung überzahlt war.
Unsere Mandantin legt uns jetzt eine Abtretung vor, wonach der Schuldner noch weitere Verbindlichkeiten gegenüber einer anderen Firma hat, die ihren Anspruch an unsere Mandantin abtritt. Wir haben den Schuldner hier erst einmal zur Stellungnahme aufgefordert. Unsere Mandantin legt mir jetzt einen Artikel aus 2012 vor, wonach der RA nicht dem Schuldner gegenüber verpflichtet wäre und überzahlte Forderungen vollumfänglich an den Mandanten auszukehren sind, der diese dann im Zweifelsfall selbst an den Schuldner erstatten müsste. Mein Chef meinte aber, das er das an den Schuldner auszahlen würde.
Ich finde leider hier keine eindeutigen Regelungen bzw. möchte mein Chef, dass ich entsprechende Artikel/Entscheidungen finde, wonach wir die Überzahlung an den Schuldner auskehren müssen, der ja explizit auf die Pfändungsmaßnahme gezahlt hat.
Könnt Ihr mir helfen?
Schuldner überzahlt Forderung - Gläubiger will die Überzahlung ausgezahlt bekommen
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8197
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Wenn, dann müsstest Du an den Drittschuldner zurückzahlen, sh. auch hier:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ge-f101439
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ge-f101439
- Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 05.12.2007, 08:45
- Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: @home
Wenn wir an den Schuldner zurückzahlen, machen wir das ja indirekt auchsamsara hat geschrieben: ↑07.12.2020, 13:45Wenn, dann müsstest Du an den Drittschuldner zurückzahlen, sh. auch hier:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ge-f101439
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Wenn dem Drittschuldner aber noch weitere Pfändungen vorliegen, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auszahlung, sondern das Geld geht an den nächsten Gläubiger in der Reihe.Bibi hat geschrieben: ↑07.12.2020, 13:49Wenn wir an den Schuldner zurückzahlen, machen wir das ja indirekt auchsamsara hat geschrieben: ↑07.12.2020, 13:45Wenn, dann müsstest Du an den Drittschuldner zurückzahlen, sh. auch hier:
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... ge-f101439