Terminsgebühr § 495 a
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- NORTHERN DINO
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Mit der Werbung gesprochen: Auf das Urteil kommt es an...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- rena
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Hallo liebes Forum,
wir haben nunmehr ein Endurteil erhalten nach § 495 a ZPO, wonach die Klage abgewiesen wurde.
Wir waren von der Klägerin als Terminsvertreter beauftragt und hatten uns dementsprechend bei Gericht angezeigt.
Wer erhält jetzt die 1,2 Terminsgebühr? Wir als Terminsvertreter oder der Hauptbevollmächtigte?
Und erhalten wir die Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 oder 3405? Bin mir unsicher
wir haben nunmehr ein Endurteil erhalten nach § 495 a ZPO, wonach die Klage abgewiesen wurde.
Wir waren von der Klägerin als Terminsvertreter beauftragt und hatten uns dementsprechend bei Gericht angezeigt.
Wer erhält jetzt die 1,2 Terminsgebühr? Wir als Terminsvertreter oder der Hauptbevollmächtigte?
Und erhalten wir die Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 oder 3405? Bin mir unsicher
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
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Was wurde denn vereinbart?
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
- Anahid
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Nr. 3405 ist von Euch abzurechnen, da der Termin ja nicht begonnen hat. Wenn ein Termin nicht stattgefunden hat, steht dem Terminvertreter aber auch keine TG zu. In Deinem Fall bekommt die der Hauptbevollmächtigte.
Ob von Euch eine Gebührenteilung vereinbart wurde, hast Du nicht vorgetragen.
Ob von Euch eine Gebührenteilung vereinbart wurde, hast Du nicht vorgetragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.