Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage und finde beim Googlen keine Antwort darauf.
Wir haben eine einstweilige Verfügung erwirkt und müssten jetzt eine entsprechende Hauptsacheklage erheben, da die Gegenseite keine Abschlusserklärung abgegeben hat. Die Frage meines Chefs ist jetzt, ob wir die Hauptsacheklage beim gleichen Gericht wie die einstweilige Verfügung erheben müssen oder ob wir auch woanders hingehen können
Ich habe leider nichts gefunden
Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann!
und bleibt alle gesund!!
Hauptsacheklage nach einstweiliger Verfügung
- Anahid
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Wie...woanders hingehen? Wenn das Gericht für das EV-Verfahren zuständig war, dann ist es das auch für die Hauptsache.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Dürfte bei fliegendem Gerichtsstand möglich sein.