Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
-
tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 631
- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
#1
22.02.2019, 17:25
Hallo, Ihr Lieben!
Wir haben einen Verhaftungsauftrag erteilt und der Schuldner hat daraufhin drei Raten an die GVin bezahlt. Sie schickte uns die Unterlagen zurück mit der Mitteilung, der Schuldner werde weitere Raten an uns bezahlen.
Dies hat er jedoch nicht getan.
Der Haftbefehl ist inzwischen "abgelaufen". Datiert vom 28.03.2018.
Kann ich noch einen Antrag auf Abnahme der VAK stellen?
Vielen Dank schon mal.
-
Sonnenkind
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
#2
22.02.2019, 17:52
Wieso denkst du, der wäre "abgelaufen"?
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 631
- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
#3
22.02.2019, 17:55
Der gilt doch nur sechs Monate. Oder täusche ich mich???
-
tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 631
- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
#4
22.02.2019, 18:00
Oh, der gilt zwei Jahre!
Habe gerade nachgeforscht. War mir sicher mit sechs Monaten.
Danke für den "Tipp".