Hallo, wir haben hier eine Erbausschlagung beglaubigt.
Gesetzliche Erbfolge, Nachlass ist überschuldet. Soweit alles unproblematisch.
Allerdings hat die gesetzliche Erbin nicht nur für sich, sondern auch für ihr minderjähriges Kind ausgeschlagen.
Der von der gesetzlichen Erbin geschiedene Kindesvater hat in gesonderter Urkunde ebenfalls die Erbschaft für sein Kind ausgeschlagen.
Muss ich diese Urkunde jetzt als Erbausschlagungserklärung werten oder als Zustimmung zur bereits durch die Mutter abgegebenen Erbausschlagung??
Erbausschlagung
- z0rr0
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M. E. als Ausschlagung, dann er hat ja das Erbe für sein Kind ausgeschlagen.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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