Ich brauche mal wieder Hilfe.
Ich hab ein uralte Sache auf dem Tisch. Hier haben wir einen Titel (VU) aus dem Jahr 1995...
Vollstreckung wurde 1996 eingeleitet. Zuletzt erfolgte Kontopfändung mit Pfüb vom Mai 2000.
Sache wurde damals im Jahr 2003 geschlossen, weil ZV erfolglos war...
2013 wurde Sache wieder aktuell
Im Mai 2015 erfolgte erste Zahlung (aus Kontopfändung von damals)
daraufhin kamen jeden Monat Geldeingänge
Sämtliche Zinsen und ZV Gebühren, die seit 1996 entstanden sind, sind doch verjährt oder?
Meine Kollegen vorher hatten die ZV Gebühren nicht festsetzen lassen.
Schuldner hat sich jetzt nämlich gemeldet und fragt ob nicht die Sache mal erledigt ist
Lt. Foko ist aber noch ziemlich viel Geld offen, weil da die ZV-Gebühren und Zinsen noch alle mit drin stehen.
Das ist doch aber falsch oder?
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)