Hallo zusammen,
in einer schon seit Jahren betriebenen Zwangsvollstreckung hat der Schuldner über den gesamten Zeitraum kein Einkommen. Ich versuche hier Kindesunterhalt zu vollstrecken. Der Schuldner hat nach neuster eV drei Kinder, nach wie vor kein Einkommen und gibt wiederum an, von der Unterstützung seines Vaters sowie von der Lebensgefährtin zu leben.
Kann man hier was machen?
Schuldner hat kein Einkommen
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Liebe Grüße Strohblume
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Das hab ich auch mit beantragt, liegen jedoch noch nicht vor.
Diese wurden jedoch auch bei der letzten eV mit beantragt, leider erfolglos.
Andere Möglichkeiten seht Ihr wohl hier auch nicht?
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Andere Möglichkeiten seht Ihr wohl hier auch nicht?
Liebe Grüße Strohblume
- Adora Belle
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Ist der Schuldner schon mal strafrechtlich belangt worden?
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War auch mein erster Gedanke, wobei das ja eher was fürs "Seelchen" ist und i.d.R. keinen zählbaren Erfolg bringt.Adora Belle hat geschrieben:Ist der Schuldner schon mal strafrechtlich belangt worden?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ja wir haben schon mal Strafanzeige erstattet. Er wurde dann zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Das war alles.
Die Drittauskünfte haben auch nichts ergeben. Er hat sozusagen NICHTS.
Und nun?
Die Drittauskünfte haben auch nichts ergeben. Er hat sozusagen NICHTS.
Und nun?
Liebe Grüße Strohblume
- Adora Belle
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Was ist das denn für ein Quatsch, Geldstrafe. Der soll ne Bewährungsstrafe bekommen und als Bewährungsauflage die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten. Alles andere ist kontraproduktiv.
Ich würde nochmal Strafanzeige erstatten, wenn der Unterhalt auch weiterhin nicht gezahlt wird. Oder geht es lediglich um Rückstände? Dann hilft das natürlich nicht.
Ich würde nochmal Strafanzeige erstatten, wenn der Unterhalt auch weiterhin nicht gezahlt wird. Oder geht es lediglich um Rückstände? Dann hilft das natürlich nicht.
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Es geht sowohl um laufenden Unterhalt als auch Rückstände.
Er zahlt schon seit Jahren keinen Unterhalt und hat drei Kinder von drei verschiedenen Frauen.
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Liebe Grüße Strohblume
- mücki
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Ich weiß nicht, ob mein Gedanke was bringt, aber mir stellt sich folgende Frage: Wenn er für die Kinder keinen Unterhalt leistet, dann dürften diese doch nicht als unterhaltberechtigte Personen berücksichtigt werden. Wenn er zudem selber kein Einkommen hat, seine Lebensgefährtin angabegemäß aber schon, hat er dann auch (wie in einer Ehe) einen Taschengeldanspruch den man pfänden kann, oder ggf. auch die Unterstützung des Vaters? Kommt eine Nachbesserung der VA hinsichtlich der Beträge in Betracht?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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In der Vollstreckung kommt man an den offenbar nicht ran. Wie auch? Es nützt ja nix, einen Titel zu haben, wenn es nix zu holen gibt. Wenn man den Schuldner irgendwie erwischen will, hilft m.E. nur die strafrechtliche Schiene, um ihm das Leben so unbequem wie möglich zu machen.