Hallihallo
ich benötige mal wieder Eure Hilfe:
In einem Zivilverfahren wurde unsere Mandantin auf Zahlung von 500,00 € verklagt. Gerichstermin ist für August diesen Jahres angesetzt. Jetzt möchte unsere Mandantin das Verfahren nicht weiter durchführen und die Forderung der Gegenseite einschließlich aller dort entstanden RA-Kosten sowie GK zahlen. Insofern haben wir die Gegenseite schriftlich informiert, dass die Mandantin die Angelenheit zum Abschluss bringen möchte und die mit der Klage geltend gemachte Forderung sowie die bisher entstandenen RA- und Gerichts-Kosten zahlen wird. Nach Ausgleich der Gesamtforderung wird dann vorgeschlagen, dass die Gegenseite die Klage zurücknimmt und wir keine Kostenerstattungsansprüche geltend machen.
Jetzt übersendet uns die Gegenseite schriftlich eine Aufstellung über die die bisher entstandenen RA-Gebühren, Gerichtskosten sowie Hauptforderung nebst Zinsen und teilt mit, dass nach Zahlungseingang sofort die Klagerücknahme erklärt wird.
In dieser Aufstellung macht die Gegenseite auch eine 1,2 Terminsgebühr geltend. Bislang hat ein Termin noch nicht stattgefunden und es hat auch keine persönlichen und telefonische Besprechung mit der Gegenseite stattgefunden. Meines Erachtens nach, fällt dann die Terminsgebühr nicht an oder liege ich hier komplett falsch??? Ich habe eben mit dem gegnerischen Anwalt telefoniert und der meinte, wir hätten ja außergerichtlich geschrieben, dass die Mandantin Zahlung leisten will. Das löse bereits die Terminsgebühr aus, wäre ja auch ein Anerkenntnis unserer Mandantin, auch wenn er im Endeffekt die Klage zurücknimmt.
Was sagt Ihr dazu??
LG Nadine
Terminsgebühr bei Klagerücknahme nach Zahlung von Gegner??
- Anahid
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Die Ansicht des Gegenanwalts war falsch. Allerdings hat Dein jetziges Telefonat die TG ausgelöst.
Warum immer so umständlich? Mandant soll zahlen, Gegenseite muss für erledigt erklären. Dann schließt Ihr Euch der Erledigterklärung an und beantragt, Eurem Mandanten die Kosten aufzuerlegen, wodurch sich dann die Gerichtskosten auf eine 1,0 reduzieren. Da entstehen keine Zusatzgebühren, Gerichtskosten werden reduziert und der Rechtspfleger entscheidet am Schluss über die Kosten.
Warum immer so umständlich? Mandant soll zahlen, Gegenseite muss für erledigt erklären. Dann schließt Ihr Euch der Erledigterklärung an und beantragt, Eurem Mandanten die Kosten aufzuerlegen, wodurch sich dann die Gerichtskosten auf eine 1,0 reduzieren. Da entstehen keine Zusatzgebühren, Gerichtskosten werden reduziert und der Rechtspfleger entscheidet am Schluss über die Kosten.
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Hallo Nadine,
wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung zurückgekommen, entsteht keine Terminsgebühr.
Dass eure Mandantschaft die Zahlung leisten will, bedeutet ja nicht, dass sie anerkennt. Sie kann die Zahlung ja auch ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht leisten.
Liebe Grüße
wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung zurückgekommen, entsteht keine Terminsgebühr.
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Stimmt nicht. Wird ein Telefonat mit dem gegnerischen Anwalt auf Beendigung des Verfahrens geführt, entsteht die TG.kätzchen88 hat geschrieben:Hallo Nadine,
wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung zurückgekommen, entsteht keine Terminsgebühr.
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Aber doch nicht wenn die ReFA mit dem Anwalt telefoniert? Da müssen m.E. schon auch auf beiden Seiten vertretungsberechtigte Personen beteiligt sein.
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ich denke doch. Die ReFa macht das ja nicht aus Jux, sondern im Auftrag des RA.Adora Belle hat geschrieben:Aber doch nicht wenn die ReFA mit dem Anwalt telefoniert?
Ich habe in solchen Fällen schon eine TG berechnet (und dem Gegnervertreter zugestanden).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Jepp, ist hier auch so. Es gibt ja auch Kanzleien, wo bestimmte Sachen nur von der Refa bearbeitet werden und der Anwalt nur seinen Namen hergibt. Ich hab ja auch mein eigenes Referat.icerose hat geschrieben:ich denke doch. Die ReFa macht das ja nicht aus Jux, sondern im Auftrag des RA.Adora Belle hat geschrieben:Aber doch nicht wenn die ReFA mit dem Anwalt telefoniert?
Ich habe in solchen Fällen schon eine TG berechnet (und dem Gegnervertreter zugestanden).
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Achso, sie ist ja auf der Gegenseite. Also beim Gegner-RA würde ich die TG auch sehen, aber nicht auf der Seite, wo die ReFA telefoniert.
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Erstmal vielen Dank Euch allen!!
@Anahid: Ich werde das mal meinen Anwältinnen hier weitergeben, damit die das zukünftig beherzigen. Schön, dass ich mit meiner Ansicht, dass die TG nicht angefallen ist, richtig lag. Dass nun jetzt mein Anruf die Gebühr dann doch ausgelöst hast... tja, dumm gelaufen würde ich sagen
Aber gut, für die Zukunft habe ich wieder etwas dazu gelernt. Man muss ja auch immer das Positive darin sehen
@Anahid: Ich werde das mal meinen Anwältinnen hier weitergeben, damit die das zukünftig beherzigen. Schön, dass ich mit meiner Ansicht, dass die TG nicht angefallen ist, richtig lag. Dass nun jetzt mein Anruf die Gebühr dann doch ausgelöst hast... tja, dumm gelaufen würde ich sagen
Aber gut, für die Zukunft habe ich wieder etwas dazu gelernt. Man muss ja auch immer das Positive darin sehen