Hallo ihr Lieben,
ich stehe völlig auf dem Schlauch ...
- außergerichtlich haben wir bereits eine 1,8 GG abgerechnet
- 4 Auftraggeber
- dann Klage über 600,00 € eingereicht
- im Termin wurde sich dann noch über weitere Grundstücke verglichen, das Gericht hat den Wert für den Vergleich auf 95.000 € festgesetzt
wie rechne ich jetzt ab?
LG Lena
nach Vergleich verschiedene Streitwerte
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie unser Dino...ein Vorschlag wäre nicht schlecht. Und Du kannst über Forensuche mal nach "Mehrvergleich" suchen. Da findest Du die Antwort wahrscheinlich schon selbst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Azubi(ene)
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Hallo Ihr Lieben,
ich häng mich hier einfach mal dran, und stelle mal meine Frage... bin gerade verwirrt...
Also haben Vergleich geschlossen in einer Unterhaltssache und Gericht hat Streitwerte wie folgt beschlossen:
1. von Rechtshängigkeit bis Oktober 2016 auf 9.458 €
2. und hiernach auf 7.728 €
3. Der Mehrwert für den Vergleich wird auf 3.980 € festgesetzt, der Vegleichswert beträgt somit insgesamt 11.708 €
So, nun würde ich wie folgt abrechnen:
3100 aus 9.458 €
3104 aus 11.708 €
1003 aus 7.728 €
1000 aus 3.980 €
dann Abgleich § 15 a RVG
7002
7008
Oder vielleicht doch die Verfahrensgebühr so:
3100 aus 7.728 €
3101 aus 3.980 €
dann Abgleich § 15 a RVG
--> Rest dann wie oben
Stehe gerade so bisschen aufn Schlauch, vielleicht könnt ihr mir helfen....
LG Sandra
ich häng mich hier einfach mal dran, und stelle mal meine Frage... bin gerade verwirrt...
Also haben Vergleich geschlossen in einer Unterhaltssache und Gericht hat Streitwerte wie folgt beschlossen:
1. von Rechtshängigkeit bis Oktober 2016 auf 9.458 €
2. und hiernach auf 7.728 €
3. Der Mehrwert für den Vergleich wird auf 3.980 € festgesetzt, der Vegleichswert beträgt somit insgesamt 11.708 €
So, nun würde ich wie folgt abrechnen:
3100 aus 9.458 €
3104 aus 11.708 €
1003 aus 7.728 €
1000 aus 3.980 €
dann Abgleich § 15 a RVG
7002
7008
Oder vielleicht doch die Verfahrensgebühr so:
3100 aus 7.728 €
3101 aus 3.980 €
dann Abgleich § 15 a RVG
--> Rest dann wie oben
Stehe gerade so bisschen aufn Schlauch, vielleicht könnt ihr mir helfen....
LG Sandra
- Anahid
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Beides falsch hinsichtlich der VG.
3100 aus 9358
3101 aus 3980
Abgleich § 15 a RVG
Der Rest war dann richtig.
3100 aus 9358
3101 aus 3980
Abgleich § 15 a RVG
Der Rest war dann richtig.
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danke für die schnelle Antwort Anahid... das dachte ich mir auch erst, aber wenn du dann den Abgleich nach § 15a RVG machst, dann hast du ja höheren Gesamtwert als 11.708 €, dann bist nämlich bei 13.338 €, deswegen hatte ich die extra nicht aufgeführt... dachte das geht dann nicht... und die TG bleibt dann bei 11.708 €????
LG
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ok supi, danke für die Antwort.... dann werde ich das jetzt mal so abrechnen und mal sehen, was das Gericht dazu sagt....