Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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simi
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#1
18.01.2017, 15:05
Hallo Ihr Lieben,
ich soll in einer Familiensache nur das Ordnungsmittelverfahren im Rahmen der bewilligten VKH abrechnen. Termin fand statt. Ich hätte jetzt gedacht, ich rechne die Nr. 3309 ab, da Chefin meinte, eine 0,3 Gebühr abzurechnen. Richtig? Und den Termin?
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße...
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Liesel
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#2
19.01.2017, 08:37
Wie wäre es mit 3310?
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(UNHEILIG)
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simi
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#3
19.01.2017, 10:57
Klar, die Nummer hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Aber Du würdest das Ordnungsmittelverfahren in diesen Abschnitt packen, oder?