ich habe hier im Forum schon viel recherchiert, allerdings sind die Antworten die ich gefunden habe alle etwas älter.
Zum Sachverhalt:
Wir sind eine Arbeitsrechtskanzlei und da ist es gängige Praxis einen Vergleich abzuschließen. Es ist auch gängige Praxis dabei alle weiteren Angelegenheiten, wie Zeugnis und Arbeitspapiere mitzuregeln. Beim Zeugnis nehmen wir meistens jetzt sogar eine Note mit auf.
Bisher hatte ich keine Probleme und es immer von allen Rechtsschutzversicherungen bezahlt bekommen (den Mehrvergleich). Jetzt habe ich auf einmal drei unterschiedliche Rechtsschzutzversicherungen, die mir das nicht zahlen wollen. Sie berufen sich auf neue AGBs in denen das so steht.
Hierzu habe ich dann erst einmal auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 14.09.2005, Az. IV ZR 145/04 verwiesen. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass wegen dieser Entscheidung die AGBs ja geändert wurden. Dann habe ich auf die Entscheidung des AG Kassel, Urteil vom 08.01.2015, Az. 414 C 5617/13 verwiesen, nach der eine solche Klausel überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil wird. Aber auch damit wurde mir die Deckung abgelehnt.
Sie verweisen auf eine Entscheidung des Versicherungsombudsmannes, Entscheidung vom 30.06.2016, Az. 06280/2016-M und auf ältere Entscheidungen verschiedener Amtsgerichte zuletzt AG Viersen, Urteil vom 22.11.2011, Az. 2 C 13/11.
Frage 1:
Hat hier noch jemand eine Idee?
Frage 2:
Muss ich zum Ombudsmann oder vor Gericht und wo bekomme ich die Entscheidung des Ombudsmanns her?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)