Moin Leute,
meine heutige Frage dreht sich um das Thema Wert für außergerichtliche Vertretung.
Mdt ist unterhaltspflichtig (Kind).
Wir haben zunächst, da es 18 Jahre ist, Auskunft über alles mögliche angefordert (Fortgang Schule, Zukunftsaussichten, Einkommen Mutter und eigenes... -das übliche)
Später haben wir UH-Abänderungsantrag gerichtl. gestellt. Gerichtlich ist auch alles klar mit Abrechnen wie üblich..
Wie sieht es aber außergerichtlich aus, welchen Wert legt man zugrunde (Unterhaltsbetrag x 12?)
Danke für Eure Hilfe
renoHL
Wert für Auskunftserfordern UH-Sache
- Anahid
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Wurde denn außergerichtlich nicht geltend gemacht, dass der Mandant jetzt weniger zu zahlen hat?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
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Moin Anahid,
doch , klar, haben dann u.a. BWA des Mdt etc. an GegenRa geschicht usw.- hatte ich unter "das Übliche" für mich abgehakt - sorry
Letztendlich zahlt er lt. Gerichtsbeschluss jetzt gar keinen UH mehr.
So war es auch außergerichtl. angestrebt, es wurde kein spezieller Ermäßigungsbetrag genannt oder so; Kind sollte verzichten.
Das Kind hat aber immer weiter fleißig aus dem UH-titel vollstreckt, daher musste eine Abänderungklage her. mit o.g. Ergebnis (Es gab aber keine Vertretung im Rahmen der ZV)
LG renoHL
doch , klar, haben dann u.a. BWA des Mdt etc. an GegenRa geschicht usw.- hatte ich unter "das Übliche" für mich abgehakt - sorry
Letztendlich zahlt er lt. Gerichtsbeschluss jetzt gar keinen UH mehr.
So war es auch außergerichtl. angestrebt, es wurde kein spezieller Ermäßigungsbetrag genannt oder so; Kind sollte verzichten.
Das Kind hat aber immer weiter fleißig aus dem UH-titel vollstreckt, daher musste eine Abänderungklage her. mit o.g. Ergebnis (Es gab aber keine Vertretung im Rahmen der ZV)
LG renoHL
Zuletzt geändert von renoHL am 11.01.2017, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.
- Liesel
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Dann hast du einen SW für das streitige Verfahren, welchen du auch für die außergerichtliche Tätigkeit zugrunde legst.
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