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sunshine24
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#22
17.11.2016, 09:03
Also wir haben einen Gerichtskostenstempler, benutzen diesen aber nur noch für die PfÜB oder 12 € Aktenpauschale etc. Aufgeladen wird der bei uns beim Amtsgericht.
Bei Klagen machen wir das mittlerweile so, dass wir die Gerichtskosten immer anfordern lassen. Wir bekommen dann in der Regel innerhalb von einer Woche vom Gericht eine Einzahlungsaufforderung und wir überweisen es dann.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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JennyP
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#23
28.11.2016, 14:50
also wir arbeiten mit einem gerichtskostenstempler..
Wir gehen von zeit zu zeit dann mit dem gerichtskostenstempler zum Gericht. dort wird er mit einem guthaben aufgeladen, welches uns dann vom Konto abgebucht wird. Funktioniert also quasi wie ein Prepaid-Handy..wir können dann je nach bedarf auf eine art sticker den gewünschten Betrag aufstempeln und wenn das was wir auf dem Gerichtskostenstempler drauf haben verbraucht ist, müssen wir wieder zum gericht laufen mit dem schweren ding:D
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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#24
28.11.2016, 14:55
angeblich funktionieren jetzt keine Überweisungsschecks mehr ... uns wurde empfohlen sog. "Gerichtsmarken" zu kaufen.
Steht noch irgendwer vor diesem Problem?
Zuletzt geändert von
148 am 28.11.2016, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Sputnik85
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#25
28.11.2016, 15:07
Wir stellen jetzt bei Anspruchsbegründungen/Klagen auf Einzugsermächtigung um.
Deans Schrei
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