Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier folgende Forderungssache: Gegner hat verbindlich eine Ferienwohnung gebucht, sodann aber kurzfristig wieder abgesagt. Laut den AGBS kann unser Mandant 90% des Mietpreises als so genannte Stornogebühren geltend machen, was er auch getan hat. Gegner zahlt nicht und nun soll ich MB beantragen. Nun stehe ich vor dem Katalognummern-Problem... Nehme ich hier evtl. Schadensersatz aus Vertrag oder doch Miete sonstige??? Oder evtl. gleich 99 sonstige Ansprüche?
Für Eure Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!
LG Nadine
Katalognummer für Stornogebühren Ferienwohnung
- Else007
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Würde ich auch so machenAnahid hat geschrieben:Ich würde Schadensersatz aus ...Vertrag nehmen.
LG, Else (alt genug, es besser zu wissen...jung genug, es trotzdem zu tun )