Hallo,
ich bin jetzt frisch im zweiten Lehrjahr als Azubi zum ReFa. Ich arbeite in einer kleinen Kanzlei mit nur einem RA. Weiterhin arbeitet bei uns nur noch seine Frau mit und ich. Jetzt soll ich die Überwachung des Mahnwesens übernehmen.
Hierzu jetzt meine Frage:
Darf ich als Azubi Mahnungen unterschreiben?
Ich weiß, dass Rechnungen nur der RA unterschreiben darf, Gutschriften bzw. Rechnungsberichtigungen unterschreibt seine Frau...
Da ich aber nun das Mahnwesen "in der Hand halte", wäre es für uns sinnvoll, wenn ich in Zukunft die Mahnungen unterschreibe. Ist das zulässig? Oder bekommt mein Chef dann Stress mit der RAK oder anderen Anwälten bzgl. Standesrecht etc...?!
Ich be- für schnelle Antworten
Schönes Wochenende euch!
Aufgabenübernahme Azubi
Die Post hat der Anwalt zu unterschreiben, niemand anders, auch nicht die Ehefrau.
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Jein, die bestimmende Post für Gerichte und Gegenparteien etc. Aber Gutschriften beispielsweise dürfen auch Mitarbeiter unterschreiben!
Meine Frage war aber, ob man auch als Azubi Post unterschreiben darf (nicht selbstständig, sondern "i.A."!), die nicht bestimmende Post ist...
Meine Frage war aber, ob man auch als Azubi Post unterschreiben darf (nicht selbstständig, sondern "i.A."!), die nicht bestimmende Post ist...
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Als Azubi würde ich gar nichts unterschreiben.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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SamMae hat geschrieben:Jein, die bestimmende Post für Gerichte und Gegenparteien etc. Aber Gutschriften beispielsweise dürfen auch Mitarbeiter unterschreiben!
Wo steht das geschrieben außer im Kopf der Ehefrau?
Meine Frage war aber, ob man auch als Azubi Post unterschreiben darf (nicht selbstständig, sondern "i.A."!), die nicht bestimmende Post ist...
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Also ich würde auch gar nichts unterschreiben (schon gar nicht als Azubi). Das ist Aufgabe deines Chefs!
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Und von Gerichts wegen hätte ich einen solchen Schriftsatz retour geschickt m.d.B. um Nachholung einer ordnungsgemäßen Unterschrift.
~ Grüßle ~
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Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Alles dem Chef hinlegen.
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Seit wann bekommt das Gericht den Mahnungen?13 hat geschrieben:Und von Gerichts wegen hätte ich einen solchen Schriftsatz retour geschickt m.d.B. um Nachholung einer ordnungsgemäßen Unterschrift.
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