Hallo miteinander,
habe eine Frage zur Fristenberechnung.
Bisher habe ich die Fristen immer ab Eingangsstempel notiert. Jetzt habe ich in einer anderen Kanzlei angefangen und dort werden die Fristen einen Tag nach Briefdatum notiert.
Was ist richtig? Kann mir jemand helfen?
Fristenberechnung
Na ab Eingangsstempel natürlich, aber wenn dein neuer Arbeitgeber das so will, ...
In der Kanzlei, in der ich früher gearbeitet habe, haben wir die Fristen immer einen Tag eher in den Kalender eingetragen, was auch nicht schlecht war
In der Kanzlei, in der ich früher gearbeitet habe, haben wir die Fristen immer einen Tag eher in den Kalender eingetragen, was auch nicht schlecht war
- dundine
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Ich würde sagen ab Eingangsstempel... Vor allem bei Zustellung mit EB meiner Meinung nach eindeutig... Ab Zugang EB läuft die Frist.
Denn wenn die Post z.B. dank Poststreik ewig lange unterwegs ist, hast doch kaum eine Möglichkeit zu reagieren. Oder wenn die Post erstmal noch einige Tage nach dem Schreiben irgendwo liegt, bevor sie verschickt wird.
Ist es evt. eine Art Puffer, um die Frist auch wirklich nicht zu versäumen?
Denn wenn die Post z.B. dank Poststreik ewig lange unterwegs ist, hast doch kaum eine Möglichkeit zu reagieren. Oder wenn die Post erstmal noch einige Tage nach dem Schreiben irgendwo liegt, bevor sie verschickt wird.
Ist es evt. eine Art Puffer, um die Frist auch wirklich nicht zu versäumen?
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Ab Tag des Eingangs in der Kanzlei. Wenn Mandanten uns ein Schreiben zukommen lassen, in dem eine nicht mit genauem Datum benannte Frist gesetzt ist, rechne ich auch ab einen Tag nach Briefdatum die Frist aus. Ich verlasse mich da ungern auf die Aussagen der Mandanten , wann genau das Schreiben eingegangen ist ("ich GLAUBE gestern, kann aber auch schon am Samstag gewesen sein, ich weiß es nicht genau").
Wenn dein neuer Arbeitgeber aber eher auf Nummer sicher gehen möchte und das so handhaben will, ist es ja auch ok. Nur könnte das, wie hier schon genannt wurde, bei Verzögerungen im Postlauf ja auch zu ziemlichem Stress führen, wenn die Frist z.B. eine Woche beträgt und das Schreiben fünf Tage, nachdem es geschrieben wurde, erst bei euch eingeht.
Wenn dein neuer Arbeitgeber aber eher auf Nummer sicher gehen möchte und das so handhaben will, ist es ja auch ok. Nur könnte das, wie hier schon genannt wurde, bei Verzögerungen im Postlauf ja auch zu ziemlichem Stress führen, wenn die Frist z.B. eine Woche beträgt und das Schreiben fünf Tage, nachdem es geschrieben wurde, erst bei euch eingeht.
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Ich denke, als Puffer soll das nicht gemeint sein, sondern eher so, dass die Frist auch wirklich noch nicht abgelaufen ist bei Beantwortung.
Das mit dem Stress stimmt. Die Zeiten zur Wahrung der Fristen sind ziemlich kurz.
Und auf welches Datum stempelt ihr den Eingang der Post bei Urlaub? Bin in einer Kanzlei mit nur einem Anwalt. Nehmt ihr das Datum, wenn der Anwalt wieder aus dem Urlaub zurück ist oder das tatsächliche Eingangsdatum? Ich kann ja bei gerichtlichen Fristen keine Fristverlängerung beantragen, wenn der Anwalt nicht da ist.
Das mit dem Stress stimmt. Die Zeiten zur Wahrung der Fristen sind ziemlich kurz.
Und auf welches Datum stempelt ihr den Eingang der Post bei Urlaub? Bin in einer Kanzlei mit nur einem Anwalt. Nehmt ihr das Datum, wenn der Anwalt wieder aus dem Urlaub zurück ist oder das tatsächliche Eingangsdatum? Ich kann ja bei gerichtlichen Fristen keine Fristverlängerung beantragen, wenn der Anwalt nicht da ist.
- Frau Cindy
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Da der Anwalt das Schriftstück erst nach Urlaubsrückkehr zur Kenntnis nehmen kann, beginnt auch erst dann die Frist zu laufen. Die Post bekommt bei mir trotzdem den Stempel am Tag des Eingangs in der Kanzlei.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Hier müsst ihr mal im BGB nachschauen. Es gibt zwei verschiedene Fristarten. Einmal die Beginnfrist und die Ereignisfrist. Bei Zustellungen bzw. allgemeiner Post ist es natürlich die Ereignisfrist --> Ereignis!
Beginnfrist wäre z. B. die Geburt.
Also eine Ereignisfrist beginnt erst ab dem nächsten Tag ab Zustellung zu laufen. D. H. Zustellung am 30.07 --> nächster Werktag, also 31.07. 0 Uhr = Fristbeginn!
Ab da dann zwei Wochen als Beispiel. Das wäre dann der 13.8 24 Uhr = Fristablauf!!
Schon klar, dass 24 Uhr und 0 Uhr die gleiche Zeit ist und 24 Uhr eigentlich gar nicht existiert, das sagt man in diesem Bereich aber so zum besserern Verständnis.
Hoffe das hilft =) Ach übrigens der Paragraph: §§187, 188 BGB
Und die Frist läuft auch eigentlich tatsächlich erst ab Kenntnis des Anwalts, nachdem er aus dem Urlaub zurück ist!
Beginnfrist wäre z. B. die Geburt.
Also eine Ereignisfrist beginnt erst ab dem nächsten Tag ab Zustellung zu laufen. D. H. Zustellung am 30.07 --> nächster Werktag, also 31.07. 0 Uhr = Fristbeginn!
Ab da dann zwei Wochen als Beispiel. Das wäre dann der 13.8 24 Uhr = Fristablauf!!
Schon klar, dass 24 Uhr und 0 Uhr die gleiche Zeit ist und 24 Uhr eigentlich gar nicht existiert, das sagt man in diesem Bereich aber so zum besserern Verständnis.
Hoffe das hilft =) Ach übrigens der Paragraph: §§187, 188 BGB
Und die Frist läuft auch eigentlich tatsächlich erst ab Kenntnis des Anwalts, nachdem er aus dem Urlaub zurück ist!
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Und aufpassen bei Sozialrechtssachen u.ä.: Da läuft die Frist ab dem dritten Tag nach Zustellung, egal wann der Eingang war!
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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@ sansibar: hast Du da vielleicht einen entsprechenden Paragraphen für mich? Ich habe hier nämlich so eine tolle Sache auf dem Tisch
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur