Ich habe folgenden Fall:
-Klage durch uns am 16.11.2012, wegen Schadenersatz aus Verkehrsunfall
- Urteil durch das AG
- Kostenausgleichungsantrag durch uns über
Nr. 3100
Nr. 3104
Nr. 7002
Nr. 7003
Nr. 7005
Nr. 7008
- sofortige Beschwerde durch Gegenseite am 06.05.2015
- Beschluss durch LG
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Urteilsbeschluss des AG wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte als Gesamtschuldner.
Ich soll zu einem Streitwert in Höhe von 472,25 einen Kfa machen, weiß leider nicht genau wie das geht.
Danke für eure Hilfe
Kostenfestsetzungsantrag bei sofortiger Beschwerde
- 13
- NORTHERN DINO
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Was soll man unter "Urteilsbeschluss" verstehen? Worum ging es denn bei der Beschwerde?
~ Grüßle ~
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Es wäre besser, Du verwendest die gängigen Begriffe des Vorgangs. Es geht also um eine Erinnerung/Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss oder wie?
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