Überlastete Gerichtsvollzieher
- Pisten_huhn83
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 585
- Registriert: 10.02.2010, 13:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Kassel
Bei uns nicht. Ich bekomm immer nur die Mitteilung, wenn der erlassen wurde. Die sind noch so brav und schicken das an den zuständigen GV
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
das Pisten-huhn
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Ich versteh aber nicht so ganz, warum. Wäre daher schön, wenn mich jemand aufklären könnte.Sputnik85 hat geschrieben: So ist es bei uns aber mittlerweile immer. HBs werden nur noch vom Gericht an uns zugestellt, egal was wir im ZV-Antrag ankreuzen... :-/
Nein, einer aus dem Ruhrpott.grommelie hat geschrieben:Acu, unser OGV?
---
Allerdings habe ich noch einmal über das Schreiben nachgedacht.
Eigentlich schreibt er nicht so wirklich, dass er überlastet ist, sondern eher das Amtsgericht so lange braucht. Sehe ich das richtig?
Dann spekuliert er vielleicht wirklich auf eine Beschwerde der Gläubiger beim Direktor des Gerichts, wie Alegria schrieb.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4870
- Registriert: 04.08.2010, 15:34
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Weiß auch nicht, immerhin für uns ein Schritt Mehraufwand, den wir ja eigentlich umgehen wollen, wenn wirs richtig beantragen. Wäre schön, wenn sich ein Wissender hierzu äußern könnteaculita hat geschrieben: Ich versteh aber nicht so ganz, warum. Wäre daher schön, wenn mich jemand aufklären könnte.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 56
- Registriert: 24.06.2014, 11:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: NoRa / NT
Hier hilft nur eine Erinnerung.
Die Gerichtsvollzieher haben eine übliche Bearbeitungszeit von einem halben Jahr, was so hingenommen werden muss. Alles was darüber liegt darf nicht hingenommen werden.
Ergo Erinnerung!
Dies hilft übrigens den Gerichtsvollziehern! Denn woher kommt die lange Bearbeitungszeit? Personalmangel! Viele Stellen werden gestrichen etc. pp.. Durch die Erinnerung (hoffentlich im großen Maße) wird erst dafür gesorgt, dass in dem Bezirk neue GVZ eingestellt bzw. die Verteilung neu geregelt wird. Nur so helfen WIR dem ab. Möglicherweise bemerkt dann einer "da oben" mal, dass das neue System nicht klug umgesetzt wurde und eben nachgeholfen werden muss.
Dies im Übrigen eine Empfehlung einer Freundin, die bei einem gut strukturierten GVZ arbeitet und regelmäßig Schulungen gibt.
Die Gerichtsvollzieher haben eine übliche Bearbeitungszeit von einem halben Jahr, was so hingenommen werden muss. Alles was darüber liegt darf nicht hingenommen werden.
Ergo Erinnerung!
Dies hilft übrigens den Gerichtsvollziehern! Denn woher kommt die lange Bearbeitungszeit? Personalmangel! Viele Stellen werden gestrichen etc. pp.. Durch die Erinnerung (hoffentlich im großen Maße) wird erst dafür gesorgt, dass in dem Bezirk neue GVZ eingestellt bzw. die Verteilung neu geregelt wird. Nur so helfen WIR dem ab. Möglicherweise bemerkt dann einer "da oben" mal, dass das neue System nicht klug umgesetzt wurde und eben nachgeholfen werden muss.
Dies im Übrigen eine Empfehlung einer Freundin, die bei einem gut strukturierten GVZ arbeitet und regelmäßig Schulungen gibt.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 635
- Registriert: 11.08.2006, 17:16
- Beruf: Obergerichtsvollzieher
- Wohnort: Niedersachsen
Auch wenn der Gläubiger -Vertreter- nach dem Erlass eines Haftbefehls dessen Vollziehung beantragt hat, ist diese Erklärung des Verhaftungsauftrages bereits beim ersten Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher jedoch unzulässig. Dieser kann erst nach Erlass des Haftbefehls erteilt werden. AG Bretten, Beschluss vom 28.03.14, Az. M 1152/13; s. auch Mross, DGVZ 4/2013, S. 69 ff.Pisten_huhn83 hat geschrieben:Bei uns nicht. Ich bekomm immer nur die Mitteilung, wenn der erlassen wurde. Die sind noch so brav und schicken das an den zuständigen GV
Der erlassene Haftbefehl ist daher mit den Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger - Vertreter zu übersenden.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Wenn ein Verhaftungsauftrag erst nach Erlass des HB erteilt werden kann, muss das doch irgendwo stehen.
Ich meine, wenn es in der Vergangenheit vor der Reform so gehandhabt werden konnte und ausgeführt wurde und nach der Reform in das Formular, das von GVZ entwickelt wurde, als Möglichkeit aufgenommen wurde, dann wurde sich doch irgendetwas dabei gedacht und sicherlich nicht wissentlich am Gesetz vorbei bzw dagegen gehandelt.
Insofern bin ich zwar für Ihre Erklärung, Herr Stummeyer, dankbar, aber noch nicht überzeugt. Ich bitte daher um weitere Argumente bzw einen Hinweis auf ein Gesetz.
Ich meine, wenn es in der Vergangenheit vor der Reform so gehandhabt werden konnte und ausgeführt wurde und nach der Reform in das Formular, das von GVZ entwickelt wurde, als Möglichkeit aufgenommen wurde, dann wurde sich doch irgendetwas dabei gedacht und sicherlich nicht wissentlich am Gesetz vorbei bzw dagegen gehandelt.
Insofern bin ich zwar für Ihre Erklärung, Herr Stummeyer, dankbar, aber noch nicht überzeugt. Ich bitte daher um weitere Argumente bzw einen Hinweis auf ein Gesetz.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
- OKK13401
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2726
- Registriert: 19.01.2010, 16:09
- Beruf: Verwaltungsbeamter
- Software: Andere
- Wohnort: Oberbayern
Es scheint aber auch Gerichte zu geben, die das nicht so sehen:
Quelle: http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... llt-werdensilvester hat geschrieben: Ich habe gerade einen Beschluss des AG Dippoldiswalde vom 23.07.2014 (1 M 1045/14) auf den Tisch bekommen. Das Gerichts ist anderer Ansicht als das AG Bretten.
Danach ist es zulässig, wenn der Gläubiger bereits in seinem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft schreibt: Soweit der Schuldner zum Termin der VAK nicht erscheint oder die Abgabe verweigert, wird gebeten, die Unterlagen zum Erlass eines Haftbefehls an das Vollstreckungsgericht weiterzuleiten. Dieses wird gebeten, den Haftbefehl dem zuständigen Gerichtsvollzieher zuzuleiten und dieser wird sodann mit der Verhafung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensaufkunft beauftragt.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das ist das Ergebnis einer jeden Reform. Es soll alles einfacher, besser und schneller werden - und was ist?Pisten_huhn83 hat geschrieben:Ich finde auch, dass sich die Situation seit der Reform deutlich verschlimmert hat
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4870
- Registriert: 04.08.2010, 15:34
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Vielen Dank für die AusführungH.Stummeyer hat geschrieben: Auch wenn der Gläubiger -Vertreter- nach dem Erlass eines Haftbefehls dessen Vollziehung beantragt hat, ist diese Erklärung des Verhaftungsauftrages bereits beim ersten Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher jedoch unzulässig. Dieser kann erst nach Erlass des Haftbefehls erteilt werden. AG Bretten, Beschluss vom 28.03.14, Az. M 1152/13; s. auch Mross, DGVZ 4/2013, S. 69 ff.
Der erlassene Haftbefehl ist daher mit den Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger - Vertreter zu übersenden.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.