Ich habe heute ein Schreiben eines OGV auf den Tisch bekommen, da bekam ich das große Staunen
Achja, zu dem beantragten HB und der Beauftragung der Vollstreckung an ihn schrieb er noch das Folgende:OGV hat geschrieben: ...
Aufgrund der äusserst angespannten Personalsituation beim hiesigen Amtsgericht und des neuen Verfahrens
(welches leider unweigerlich zu Verzögerungen führt), bitte ich zu beachten, dass sich die Vollstreckung des
Haftbefehls.über mehrere Monate erstrecken kann. Mit einer Erledigung ist auf absehbare Zeit nicht zu
rechnen.
Sollten sie den Erlass eines Haftbefehls beantragt haben, bitte ich sie Sachstandsanfragen
diesbezüglich an das Vollstreckungsgericht zu richten. Weder beantrage ich den Haftbefehl selbst,
noch erlasse ich ihn.
Sofern zusätzlich Drittauskünfte einzuholen sind, kann es ebenfalls zu Verzögerungen kommen. Die Anfragen
bei den jeweiligen Stellen dauern teilweise 2 bis 3 Monate. Auch hierauf habe ich keinen Einfluss.
Das Schreiben hat mich fast vom Hocker gehauen! Ich wußte zwar, dass die GVZ ziemlich be- und teilweise auch überlastet sind, aber so offene Worte habe ich noch nicht geschrieben bekommen.Unabhängig davon, ob sie die Vollstreckung des HB beantragt haben oder nicht, wird ihnen dieser nebst den
Vollstreckungsunterlagen vom Amtsgericht nach Erlass übersandt werden.
Das läßt für die Zukunft nichts Gutes ahnen...