@Anahid:
@Janaa: Ist denn erläutert, wie sich die 603,92 € zusammensetzen? Da es noch eine Differenz zu der Berechnung von Anahid gibt, ist die GG mit 1,5 oder berechnet worden? Ist jetzt nur der vollständigkeithalber.
Kostenfestsetzungsantrag
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Okay danke
Neee zu der Anrechnung hab ich auch nichts geschrieben. Nur, dass die Geschäftsgebühr nicht mit festgesetzt werden darf.
Wollte das nur verstehen, wieso die da jetzt mehr angerechnet haben
Neee zu der Anrechnung hab ich auch nichts geschrieben. Nur, dass die Geschäftsgebühr nicht mit festgesetzt werden darf.
Wollte das nur verstehen, wieso die da jetzt mehr angerechnet haben
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@Geniesserin: Nein dazu steht im Urteil nichts dabei. Die haben von der Hauptforderung 6.646,23 € zugesprochen bekommen anstatt 8.146,25 € und von den vorgerichtlichen Kosten 603,92 € anstatt 718,40 €.
Die Gegenseite hat eine 1,3 GG mit eingeklagt...
Die Gegenseite hat eine 1,3 GG mit eingeklagt...
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann ist die Anrechnung auch nach altem Recht. Denn nach neuem Recht würde ja auch der Betrag der eingeklagten vorgerichtlichen Kosten bei dem Streitwert nicht passen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.