Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SabrinaL
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#1
14.07.2014, 13:18
Hallo,
der Vorstand eines e. V. macht Entschädigung für Aufwand in Höhe von EUR 5,00 pro Stunde geltend. Wo im JVEG kann ich diese Höhe entnehmen. Ich kann nichts finden. Kann jemand helfen? Danke, im Voraus.
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Tigerle
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#2
14.07.2014, 15:55
gem. § 20 JVEG ist Zeitversäumnis eigentlich 3,50 € für höhere Beträge muss er m.E. Verdienstausfall etc. nachweisen.
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- NORTHERN DINO
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