Hallo,
ich hab eine kurze Frage:
Ich hab einen PfÜb gemacht und beim Drittschuldner wohl die falsche Adresse angegeben. Der GV hat mitgeteilt, dass er nicht zustellen konnte und hat auch gleich die richtige Adresse genannt.
Muss ich jetzt beim Gericht beantragen, dass der PfÜb umgeschrieben wird oder schicke ich einfach die Ausfertigung, die der Gerichtsvollzieher mir überlassen hat, an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle mit der Bitte um Zustellung an die und die Adresse?
Kann mir da jemand Auskunft geben? Wäre super.
Danke schon mal.
PfÜb konnte an DS nicht zugestellt werden
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 96
- Registriert: 25.10.2012, 17:56
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo zusammen,
habe zu diesem Thema auch kurz eine Frage.
Der GV schickt mir VZV zurück mit der Mitteilung, dass Adresse des DS nicht zu ermitteln ist. Ich habe hier die falsche Adresse angegeben.
Der PfüB ist schon erlassen.
Kann ich hier bei dem AG das den Pfüb erlassen hat einen Antrag auf Berichtigung stellen?
Habe so etwas noch nie gemacht.
Danke vorab
habe zu diesem Thema auch kurz eine Frage.
Der GV schickt mir VZV zurück mit der Mitteilung, dass Adresse des DS nicht zu ermitteln ist. Ich habe hier die falsche Adresse angegeben.
Der PfüB ist schon erlassen.
Kann ich hier bei dem AG das den Pfüb erlassen hat einen Antrag auf Berichtigung stellen?
Habe so etwas noch nie gemacht.
Danke vorab
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Ich würde eher versuchen, den für die Zustellung zuständigen GVZ telefonisch zu ermitteln und diesem die richtige Anschrift mitteilen und um, ggf., Weiterleitung an den zuständigen Kollegen bitten. Evtl. ist der PfÜb aber auch schon auf dem Rückweg zu Dir wegen Unzustellbarkeit.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich