Hallo Leute
Da ich nur sehr selten KFA´s bzw. VKH´s abrechne in denen ein Unterbevollmächtigter dabei ist, weiß ich gerade nicht weiter. Leider habe ich die Akte die mir nun vorliegt auch nicht von Anfang an betreut.
Folgendes:
Es sollen die Gebühren aus II. Instanz abgerechnet werden (Leicht)
Es ist jedoch ein Unterbevollmächtigter beteiligt gewesen (schwer)
Rechne ich nun die Gebühren nach § 49 ganz normal mit dem erstinstanzlichen Gericht ab und mache dann eine interne Kostenaufteilung mit dem UB oder müssen die UB Gebühren ebenfalls in meinen VKH-Antrag mit rein?
schon mal für eure Rückmeldungen
HILFE!! PKH-Abrechnen II.Instanz mit Unterbevollmächtigten
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der UB muss seine Gebühren selbst gegenüber der Staatskasse abrechnen. Du machst ganz normal die bei Dir angefallenen Gebühren geltend. Und bzgl. der Teilung kommt es auf die Absprache mit dem UB an.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.