Hallo,
hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=169735#169735
kam grad die Frage auf, inwiefern eine Signaturkarte für einen "NurRA" einene Nutzen hat. Also sprich außer OnlineMB, wo kann man sie benutzen, gibt es bereits Gerichte wo man Anträge/SS online einreichen kann oder sowas?
Signaturkarte für RA, inwiefern kann man die benutzen?
- advocatus diaboli
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Eine Auflistung befindet sich z.B. unter http://www.egvp.de/gerichte.htm.
Nach § 3a VwVfG ist die elektronische Kommunikation möglich, sofern die Behörde einen Zugang hierfür eröffnet hat.
Nach § 3a VwVfG ist die elektronische Kommunikation möglich, sofern die Behörde einen Zugang hierfür eröffnet hat.
Zuletzt geändert von advocatus diaboli am 04.10.2007, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Informationen des Hess. Ministeriums der Justiz hierzu: Elektronischer Rechtsverkehr in Hessen
Hat jemand Informationen darüber, ob es für die Länder eine Frist gibt, bis wann sie ihre Gerichte an den Elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen haben müssen? Ich habe da irgendwas von Ende 2008 gehört.
Meines Wissens gibt es hier keine Fristen zur Umstellung, abgesehen vom EGVP.
Hier in Berlin sind wir sowieso immer etwas langsamer als die anderen, wir haben noch nicht einmal ein Mustergericht, wo man mit der Signaturkarte arbeiten könnte. Es gibt derzeit sowieso nur eine Handvoll Gerichte bundesweit, wo man damit arbeiten kann, in Hamburg z.B. das Finanzgericht und das Verfassungsgericht glaube ich.
Zwar verfügen mittelerweile alle Gerichte/Behören über email-Adressen und kann ich mit Richtern und Staatsanwälten elektronisch kommunizieren, in den Schreiben steht aber immer "nicht für Fristsachen".
Meine erste Signaturkarte lief 2006 aus, ohne dass ich diese jemals benutzt hätte.
Hier in Berlin sind wir sowieso immer etwas langsamer als die anderen, wir haben noch nicht einmal ein Mustergericht, wo man mit der Signaturkarte arbeiten könnte. Es gibt derzeit sowieso nur eine Handvoll Gerichte bundesweit, wo man damit arbeiten kann, in Hamburg z.B. das Finanzgericht und das Verfassungsgericht glaube ich.
Zwar verfügen mittelerweile alle Gerichte/Behören über email-Adressen und kann ich mit Richtern und Staatsanwälten elektronisch kommunizieren, in den Schreiben steht aber immer "nicht für Fristsachen".
Meine erste Signaturkarte lief 2006 aus, ohne dass ich diese jemals benutzt hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Maxe
“[color=#0040FF]Bei der nächsten Sintflut wird Gott nicht Wasser, sondern Papier verwenden.” Romain Gary (frz. Pilot, Schriftsteller und Diplomat)[/color]
Maxe
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Wir haben hier auch keine solche Karte - und solange die nicht zwingend notwendig ist, werden wir die auch nicht haben.
Soweit ich weiß, kann man aber beim AG Königs Wusterhausen damit Schriftsätze ans Gericht schicken...
Soweit ich weiß, kann man aber beim AG Königs Wusterhausen damit Schriftsätze ans Gericht schicken...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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wir auch nich!Wir haben hier auch keine solche Karte - und solange die nicht zwingend notwendig ist, werden wir die auch nicht haben.
da gibts auch abgesehen von dem MB-Verfahren keine Fristen ( so viel ich weiß)
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Hallo
unser Dozent hat uns im ReFaWi-Kurs gesagt, dass es ab 2010 möglich sein soll, alles nur noch elektronisch abzuwickeln mit allen Gerichten. Bis man das aber muss dauert bestimmt noch ewig. Aber über kurz oder lang soll es auch bei allen Gerichten und Anwälten ein "paperless office" geben.
unser Dozent hat uns im ReFaWi-Kurs gesagt, dass es ab 2010 möglich sein soll, alles nur noch elektronisch abzuwickeln mit allen Gerichten. Bis man das aber muss dauert bestimmt noch ewig. Aber über kurz oder lang soll es auch bei allen Gerichten und Anwälten ein "paperless office" geben.
LG Ina :huepf