Noch eine Frage ich hoffe ich habs richtig verstanden, will aber noch mal sicher gehen:
Habt ihr schon erste Erfahrungen mit dem Vollstreckungsportal?
Ich hab das so verstanden, dass nur abgefragte/runtergeladene Datensätze, die man abgefragt hat, in Rechnung gestellt werden. Anfragen die ins Leere gehen, bzw. wo man viellt eine Antwort erhält, dass keine Datensätze vorliegen, sind kostenlos?
Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
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Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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tiko73 hat geschrieben:Nein, soweit ich weiß, sollen auch Negativauskünfte kosten.
Wenn das wahr ist, ist das mal wirklich ein echt unverschämter Scherz...sorry..kann ich nicht anders benennen
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Ich verweise mal darauf: Beitrag 15Mietzemau hat geschrieben:Noch eine Frage ich hoffe ich habs richtig verstanden, will aber noch mal sicher gehen:
Habt ihr schon erste Erfahrungen mit dem Vollstreckungsportal?
Ich hab das so verstanden, dass nur abgefragte/runtergeladene Datensätze, die man abgefragt hat, in Rechnung gestellt werden. Anfragen die ins Leere gehen, bzw. wo man viellt eine Antwort erhält, dass keine Datensätze vorliegen, sind kostenlos?
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Ui...vielen vielen Dank für deinen Hinweis. Und ich hatte gehofft mit der Frage im richtigen Fred gelandet zu sein.Geniesserin hat geschrieben:Informationen aus der Vollstreckungsportal:
Da sich an dem Aufbau der Seite noch immer nichts geändert hat, habe ich mal eine E-Mail an das örtliche Vollstreckungsgericht (Hagen) geschrieben und um Mitteilung gebeten, wie denn jetzt die Kostenerhebung erfolgt.
Etwa eine halbe Stunde später ruft mich eine nette, junge Frau an und erklärt mir, dass das Kostenmodul noch nicht fertig sei und wohl im April eingepflegt würde. Wie die Bezahlung läuft, sei auch noch nicht abschließend geklärt und (für mich persönlich die Krönung des Ganzen) das könne wohl jedes Bundesland selbst entscheiden!!
Ich bin echt erstaunt, was auf Länderebene so alles möglich ist.
Zum Thema Datensätze teilte sie mir noch mit, dass auch eine negative Auskunft Geld kosten (ok, das ist schon bekannt), aber sollten mehrere Datensätze zu einer Person bestehen, löst erst die Einholung näherer Informationen die Gebühr von 4,50 EUR aus. Wenn also z.B. 5 Datensätze zu einer Person da sind, aber nur der aktuellste (offentlich ist ein Datum mit eingetragen) im Detail angesehen wird, kostet es nur 4,50 EUR und nicht 22,50 EUR.
Na da bin ich ja mal gespannt, was die da so aushecken....
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Hallo,
ich habe mal eher eine "blöde" Frage zum Vollstreckungsportal: Hat irgendjemand von euch dort schon mal eine "positive" Auskunft erhalten? Wir bisher noch nicht ein einziges Mal. Ich habe auch das Gefühl, dass das noch gar nicht richtig funktioniert. Wir haben eine Auskunft unseres Amtsgerichtes vor Ort, wonach der Schuldner am 06.02.2013 die Vermögensauskunft geleistet hat, im Vollstreckungsportal "gegengeprüft". Wir bekamen dort - wie bei allen anderen Anfragen auch - nur die Antwort "keine Daten vorhanden". Falsch machen kann man bei der Abfrage doch eigentlich nichts, oder?
Viele Grüße!
Fredderike
ich habe mal eher eine "blöde" Frage zum Vollstreckungsportal: Hat irgendjemand von euch dort schon mal eine "positive" Auskunft erhalten? Wir bisher noch nicht ein einziges Mal. Ich habe auch das Gefühl, dass das noch gar nicht richtig funktioniert. Wir haben eine Auskunft unseres Amtsgerichtes vor Ort, wonach der Schuldner am 06.02.2013 die Vermögensauskunft geleistet hat, im Vollstreckungsportal "gegengeprüft". Wir bekamen dort - wie bei allen anderen Anfragen auch - nur die Antwort "keine Daten vorhanden". Falsch machen kann man bei der Abfrage doch eigentlich nichts, oder?
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OT: Woher weiß denn das lokale AG von der VAK?Fredderike hat geschrieben:Hallo,
ich habe mal eher eine "blöde" Frage zum Vollstreckungsportal: Hat irgendjemand von euch dort schon mal eine "positive" Auskunft erhalten? Wir bisher noch nicht ein einziges Mal. Ich habe auch das Gefühl, dass das noch gar nicht richtig funktioniert. Wir haben eine Auskunft unseres Amtsgerichtes vor Ort, wonach der Schuldner am 06.02.2013 die Vermögensauskunft geleistet hat, im Vollstreckungsportal "gegengeprüft". Wir bekamen dort - wie bei allen anderen Anfragen auch - nur die Antwort "keine Daten vorhanden". Falsch machen kann man bei der Abfrage doch eigentlich nichts, oder?
Viele Grüße!
Fredderike
Vielleicht solltet ihr nochmal den zuständigen GVZ anrufen, evtl. verrät er euch, ob die VAK abgegeben wurde.
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Hallo, ist es richtig, dass die VA nach 802 c nicht in der Schufa eingetragen wird? Handelt es sich doch nicht um ein und dieselbe? Ich meine 802 und 807??
Sorry, aber ich konnte das bisher in der Praxis noch nicht anwenden....
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Hallo,
802c und 807 sind zwei verschiedene Wege zur VA.
Letztlich muss der Schuldner die VA nur einmal abgegeben und diese wird in der Schuldnerkartei eingetragen,
wenn der Gerichtsvollzieger eine Eintragungsanordnung gem. § 882c macht.
S. Geiselmann
802c und 807 sind zwei verschiedene Wege zur VA.
Letztlich muss der Schuldner die VA nur einmal abgegeben und diese wird in der Schuldnerkartei eingetragen,
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S. Geiselmann