Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
- shila1978
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ich verstehe richtig, dass Du Antrag (Seite 1 und nicht 1 bis 9) einmal, Entwurf des Beschlusses (Seiten 2 bis 9) drei- oder mehrfach meinst... oder?
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Der Antrag besteht doch auch den Seiten 1 bis 9 und wird so einmal eingereicht und verbleibt beim Gericht.shila1978 hat geschrieben: ich verstehe richtig, dass Du Antrag (Seite 1 und nicht 1 bis 9) einmal, Entwurf des Beschlusses (Seiten 2 bis 9) drei- oder mehrfach meinst... oder?
Die weiter beigefügten Beschlussentwürfe sind für Drittschuldner, Schuldner und uns selbst und werden von mir daher nur mit den Seiten 2 bis 9 bzw. 10 (bei Unterhaltspfändung) eingereicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Hallo alle zusammen,
ich habe da mal eine kleine Frage zu einem PFÜB.
Hab einen rechtskräftigen Vergleich über 30.000,00 €.
Jetzt sollen auf Verdacht alle Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet werden. Ob Ansprüche existieren oder eine bestimmte Versicherungsnummer etc. ist hier nicht bekannt. Es sind in der eV nur spärliche Infos angebeben.
Wo trag ich den Anspruch gegen die DRV ein?
Ich habe keine Ahnung. Hatten schon beim letzten PFÜB (nach alten Recht) Schwierigkeiten, weil wir keine Angaben hatten.
Vielen Danke für Eure Hilfe!
LG
ich habe da mal eine kleine Frage zu einem PFÜB.
Hab einen rechtskräftigen Vergleich über 30.000,00 €.
Jetzt sollen auf Verdacht alle Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung gepfändet werden. Ob Ansprüche existieren oder eine bestimmte Versicherungsnummer etc. ist hier nicht bekannt. Es sind in der eV nur spärliche Infos angebeben.
Wo trag ich den Anspruch gegen die DRV ein?
Ich habe keine Ahnung. Hatten schon beim letzten PFÜB (nach alten Recht) Schwierigkeiten, weil wir keine Angaben hatten.
Vielen Danke für Eure Hilfe!
LG
Ich glaub, ich hab das letztens unter B eingetragen
Ihr sollte dann aber wenigstens auch das Geburtsdatum des SU angeben, sonst können die vermutlich gar nix zuordnen.
Ihr sollte dann aber wenigstens auch das Geburtsdatum des SU angeben, sonst können die vermutlich gar nix zuordnen.
- rena
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Huhu,
mein erster PfÜb steht bevor und wir möchten nur aus einem Teilbetrag vollstrecken, um zu sehen, ob das Konto überhaupt noch existiert.
Wie kann ich das nun kenntlich machen bzw. eingeben? RA-Micro zieht ja automatisch aus dem Foko und berechnet dann nur die Gebühren aus dem geringeren Wert. Im Formular selbst finde ich hierzu leider nichts.
mein erster PfÜb steht bevor und wir möchten nur aus einem Teilbetrag vollstrecken, um zu sehen, ob das Konto überhaupt noch existiert.
Wie kann ich das nun kenntlich machen bzw. eingeben? RA-Micro zieht ja automatisch aus dem Foko und berechnet dann nur die Gebühren aus dem geringeren Wert. Im Formular selbst finde ich hierzu leider nichts.
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Ich würde ein Kreuz bei "Teilhauptforderung" auf Seite 3 machen und dann den gewünschten Teilbetrag ohne weitere Kosten o.ä. eintragen.rena hat geschrieben:Huhu,
mein erster PfÜb steht bevor und wir möchten nur aus einem Teilbetrag vollstrecken, um zu sehen, ob das Konto überhaupt noch existiert.
Wie kann ich das nun kenntlich machen bzw. eingeben? RA-Micro zieht ja automatisch aus dem Foko und berechnet dann nur die Gebühren aus dem geringeren Wert. Im Formular selbst finde ich hierzu leider nichts.
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hey...
Seite 7 und 8: Welche Anordnungen sollen vom Gericht getroffen werden (was passt zu deinem Fall?)
Seite 9: Kostenrechnung
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