Hallo zusammen,
ich habe da mal ne Frage...
Ich habe hier einen Titel, der gegen zwei Schuldner gerichtet ist (Gesamtschuldner). Es wurde vor längerer Zeit schon gegen beide vollstreckt, jedoch erfolglos.
Jetzt soll ich jedoch nur gegen Schuldner1 vollstrecken. Was ist aber mit den GVZ Kosten etc. von Schuldner2? Kommen die bei Schuldner1 mit in die Forderungsaufstellung?
LG
Tirli
Gesamtschuldner - Gilt das auch für GVZ Kosten etc.?
Wenn der Haupttitel eine Gesamtschuldnerhaftung beinhaltet, so schließt das auch die Kosten der Zwangsvollstreckung ein! Also: Schuldner 1 haftet für die notwendigen Kosten der Vollstreckung gegen Schuldner 2 und umgekehrt!
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Aaaahhh super...!
Ganz lieben Dank!
Vielleicht könntet ihr mir bei noch einer Frage helfen?
Der Mandant hat in dieser Sache für einen damaligen ZV Auftrag PKH gekriegt. Von manchen GVZ habe ich hier ne 0,00 € Rechnung drin, von anderen GVZ aber ne ganz normale Rechnung, die aufgrund PKH jedoch natürlich nicht bezahlt wurde. Nehme ich die Rechnung trotzdem mit in die Forderungsaufstellung? Und unsere Kosten auch?
Ich hätte es zumindest jetzt so gemacht...
LG
Tirli
Ganz lieben Dank!
Vielleicht könntet ihr mir bei noch einer Frage helfen?
Der Mandant hat in dieser Sache für einen damaligen ZV Auftrag PKH gekriegt. Von manchen GVZ habe ich hier ne 0,00 € Rechnung drin, von anderen GVZ aber ne ganz normale Rechnung, die aufgrund PKH jedoch natürlich nicht bezahlt wurde. Nehme ich die Rechnung trotzdem mit in die Forderungsaufstellung? Und unsere Kosten auch?
Ich hätte es zumindest jetzt so gemacht...
LG
Tirli
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Alles, was über die PKH bezahlt worden ist, kann nicht mehr in die Aufstellung. Diese Ansprüche sind auf die Landeskasse übergegangen. Wenn man das im Foko lässt, muss auch die entsprechende Zahlung der OJK eingebucht werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"