Unser Programm macht das in einer Art Tabelle ... da steht im Antrag links die PKH-Vergütung und rechts die normale Vergütung.
Wenn der Streitwert aber nur bis € 3.000,00 ist, brauchst du die "normale Vergütung" nicht mit geltend machen, weil da die Gebührenwerte gleich sind .
Prozesskostenhilfe
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Das macht unser Programm auch so...was habt Ihr für ein Programm?Unser Programm macht das in einer Art Tabelle ... da steht im Antrag links die PKH-Vergütung und rechts die normale Vergütung.
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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- Gruftie
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Haufe kenne ich leider gar nicht...
Gibt es denn bei Haufe auch so ein Kostenprogramm, mit dem Du Rechnungen und KfA's erstellen kannst? Dann hat das Programm auch bestimmt so einen PKH-Antrag mit Wahlanwaltsgebühren...schau mal morgen nach, wenn Du im Büro bist!!
Hast Du denn keine Kollegin, die Du notfalls fragen kannst?
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Oh je...dann biste ja ganz alleine auf Dich gestellt...
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Ist so nicht mehr zulässig, sondern nur noch zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen RA. Und da gibts dann sehr wohl auch dann Fahrtkosten, wenn der RA nicht im Bezirk ansässig ist - nur eben nicht vollständig.sunshine24 hat geschrieben:... zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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skugga hat geschrieben:Ist so nicht mehr zulässig, sondern nur noch zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts ansässigen RA. Und da gibts dann sehr wohl auch dann Fahrtkosten, wenn der RA nicht im Bezirk ansässig ist - nur eben nicht vollständig.sunshine24 hat geschrieben:... zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten
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http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/p ... 0a_rvg.pdf" target="blank
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