Hallo,
ich habe heute mal wieder ein Sache auf den Tisch bekommen, die ich noch nie hatte. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und so etwas schon mal hatte.
Herr A möchte eine Freundin aus Kuba einladen. Er hat dazu eine eidesstattliche Versicherung vorformuliert und uns zugesandt. Er will diese e.V. beurkundet haben. Mein Chef ist jetzt der Meinung, dass eine Beurkundung überflüssig wäre und U-Beglaubigung ausreicht. Noch dazu will mein Chef Herrn A "überreden" ein Formular zu verwenden, was u.a. von der kubanischen Botschaft zu erhalten ist.
Herr A sagt dazu aber, dass er weiß, dass es in Kuba mit solch einem Formular Probleme gibt und möchte die Beurkundung.
Ich bin jetzt der Meinung, dass wir es so machen sollten, wie der Herr A es wünscht und die e.V. beurkunden sollten.
Wie ist es jetzt mit der Übersetzung. Ich würde die deutsche Urkunde vollständig von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen, anheften lassen und anschließend das ganze zum Landgericht zur Erteilung der Apostille senden.
Hat jemand hierzu andere Erfahrungen gemacht bzw. weiß jemand wie man es richtig macht?
Vielen Dank schon mal.
Einladung ausländischer Staatsbürger
Beurkunden, Apostille einholen und fertig. Rest soll und kann Herr A. allein machen.
- Gruftie
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2433
- Registriert: 07.02.2007, 09:33
- Beruf: Renofachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Berlin
Und eigentlich kann er ja auch selbst die Apostille einholen...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…