...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tina@shk
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#1
22.08.2007, 14:08
Hilfe, ich stehe mal wieder vor einem Problem!
Und zwar haben wir einen Kostenfestsetzungsantrag PKH gemacht. Wir haben in diesem zwei gezahlte Vorschüsse vom Mandanten angegeben. Im Nachhinein hat sich jetzt rausgestellt, dass vom Mandanten tatsächlich nur eine Vorschussrechnung bezahlt wurde, die zweite wurde falsch ge- und verbucht (da im nebenbei laufenden zv-verfahren der gegner gezahlt hat und diese zahlung auf die vorschussrechnung wie auch immer verbucht wurde). Jetzt erging ein KfB unter Berücksichtigung der zwei Vorschusszahlungen, sprich: die PKH-Vergütung ist niedriger ausgefallen.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!
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StineP
#2
22.08.2007, 14:11
Nach § 104 ZPO ist das gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß statthafte Rechtsmittel die sofortige Beschwerde. Das Rechtsmittel ist im vorliegenden Fall begründet...
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Bino
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#3
22.08.2007, 14:29
Ich weiß nicht, ob die Beschwerde hier richtig ist, da sie die Festsetzung ja so beantragt hat. Ich würde einen korrigierten Antrag schicken und um Korrektur des Beschlusses bitten.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo
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Tina@shk
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#4
22.08.2007, 14:33
danke trotzdem. das problem hat sich jetzt erledigt, einfach kleiner denkfehler unsererseits.
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#5
22.08.2007, 15:18
@stineP
Die PKH-Festsetzung ist gem. § 56 Abs. 1 RVG mit der Erinnerung anfechtbar, § 104 ZPO betrifft einen KFB gem. §§ 103, 104 ZPO, der die Erstattungspflicht einer Partei feststellt.
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Pepsi
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#6
22.08.2007, 19:48
ruf doch einfach mal den Rpfl an und teil ihm dein Problem mit und wie ers denn gerne hätte..