Hi,
meine Kanzlei schließt zum Jahresende und ich muss die Kündigungen vorbereiten. Mir fehlt jetzt nur noch die Kündigung von unserer Reinigungskraft, die als Minijobberin bei uns angestellt ist. Meine Frage: Muss dieser Hinweis, dass sie sich beim Arbeitsamt melden muss etc. hier auch erfolgen? Die Kollegin hat nämlich schon noch einen Hauptjob, von daher halte ich diesen Hinweis für völlig überflüssig.
Grüßle
Xuka
Kündigung Minijob - Hinweis wegen Arbeitsamt notwendig?
- Mietzemau
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Da bisher noch keiner geantwortet hat und ich es auch überhaupt nicht weiß, würd ich einfach mal beim Amt anrufen und nachfragen. Aber da die ja auch immer sehr beschäftigt sind, einfach mal bei dre Knappschaft anrufen und dort fragen?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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- petzilein
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Wenn sie bei der Minijobzentrale gemeldet ist, musst du sie nur dort abmelden. Das hat mit dem Arbeitsamt nichts zu Tun, da sie "nur" als Minijobberin bei euch tätig ist. Von daher brauchst du auch den Zusatz nicht in ihrer Kündigung.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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