Buchführung
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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was machen wir nicht? die Unterlagen zum StB schicken? ne, ich mache komplett die Buchhaltung (ist auch billiger und einfacher) und einmal im Jahr bekommt der StB die E-Ü-Rg und der fummelt dann die Einkommensteuererklärung usw. hin
- butterflybabe
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Bei uns ist genauso, die gesamte Buchhaltung mache ich. Der Steuerberater kommt dann einmal im Jahr und druckt sich die ganzen Kontenblätter aus. Belege braucht er nicht.
- butterflybabe
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Wir haben zu Hause noch ein kleines Unternehmen. Dort machen wir die Buchführung selber und es wird alles in ein Buch eingetragen. Das Buch ist ca. 50 cm lang und 40 cm hoch. Dort sind die Konten mit Soll und Haben aufgeschlüsselt sowie die Konten Vorsteuer / Umsatzsteuer. Dort trägst du dann alles in die Spalten ein. Ist sehr praktisch. Für den Jahresabschluss geht alles an die Steuerberaterin, die dann den Jahresabschluss und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt.
- Pepsi
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also ohne Programm würde ich mir das nicht zumuten.. da soll das mal schön der StB weiter machen (ist ja nicht dein Geld)
ohne Programm bleibts nur bei der Möglichkeit der T-Konten (sind dir bestimmt aus der Ausbildung noch ein Begriff).. aber bei der Menge der Konten... oha ich glaub ich würd mir das nicht zumuten
oder du überredest deinen Chef ein Programm anzuschaffen
achja und Belege braucht der StB nicht, jedenfalls nicht für Kanzleiinterne Buchungen, also betriebliche.. er braucht nur für die EInkommensteuererklärung die Belege (für Hauskosten oder so..) dafür gibts ja die Außenprüfung des Finanzamtes
ohne Programm bleibts nur bei der Möglichkeit der T-Konten (sind dir bestimmt aus der Ausbildung noch ein Begriff).. aber bei der Menge der Konten... oha ich glaub ich würd mir das nicht zumuten
oder du überredest deinen Chef ein Programm anzuschaffen
achja und Belege braucht der StB nicht, jedenfalls nicht für Kanzleiinterne Buchungen, also betriebliche.. er braucht nur für die EInkommensteuererklärung die Belege (für Hauskosten oder so..) dafür gibts ja die Außenprüfung des Finanzamtes