Abrechnung PKH in einer Kindesunterhaltssache
Verfasst: 19.01.2011, 10:13
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen =)
Hab ein Problem mit einer PKH Abrechnung in einer Sache über Kindesunterhalt, folgende Situation:
Mandantin wurde PKH bewilligt, nach Termin und Vergleichsabschluss erging Streitwertbeschluss und ich soll jetzt abrechnen.
Streitwert für das Verfahren: 6.307,00 €
Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich: 9.307,00 €
Mein Chef meinte irgendwas von "übersteigendem Vergleichsstreitwert" und "Differenzgebühr" Was meint er damit? Wie wird richtig abgerechnet? Mein Vorschlag wäre (alles natürich auf §§ 45, 49 bezogen)
1,3 Verfahrensgebühr 299,00 €
1,2 Terminsgebühr 276,00 €
beide SW: 6.307,00 €
und dann noch
1,0 Einigungsgebühr 242,00 € aus 9.307,00
Auslagen und Umsatzsteuer
Lieg ich da richtig? Im Internet hab ich auch noch was von Nr. 3101 Nr. VV RVG gelesen...
Bitte um eure Mithilfe!
Grüße
Little_Justitia
Hab ein Problem mit einer PKH Abrechnung in einer Sache über Kindesunterhalt, folgende Situation:
Mandantin wurde PKH bewilligt, nach Termin und Vergleichsabschluss erging Streitwertbeschluss und ich soll jetzt abrechnen.
Streitwert für das Verfahren: 6.307,00 €
Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich: 9.307,00 €
Mein Chef meinte irgendwas von "übersteigendem Vergleichsstreitwert" und "Differenzgebühr" Was meint er damit? Wie wird richtig abgerechnet? Mein Vorschlag wäre (alles natürich auf §§ 45, 49 bezogen)
1,3 Verfahrensgebühr 299,00 €
1,2 Terminsgebühr 276,00 €
beide SW: 6.307,00 €
und dann noch
1,0 Einigungsgebühr 242,00 € aus 9.307,00
Auslagen und Umsatzsteuer
Lieg ich da richtig? Im Internet hab ich auch noch was von Nr. 3101 Nr. VV RVG gelesen...
Bitte um eure Mithilfe!
Grüße
Little_Justitia