ZV bei hälftigem Miteigentum an Grundvermögen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kr
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#1

21.01.2010, 09:50

Hallo Leute.
Ich brauche mal dringend euren Rat:

Wir haben eine Schuldnerin, diese hat jetzt die eV abgegeben. Darin ist angegeben, dass sie Miteigentümerin (hälftiges Miteigentum) an einer Eigentumswohnung (ca. 65 qm) in München ist. Dies wohl durch Erbschaft vom 2007 verstorbenen Vater. Die Erbengemeinschaft besteht zusammen mit ihrer Schwester. Auf der ETW lasten noch 89.000 € Hypothek, diese sind nach Angaben in der eV auch noch zur Zahlung offen.

Jetzt meine Frage: Macht es trotzdem Sinn in diese Immobilie zu vollstrecken? Und wenn ja, wie? Ich bin leider nicht so der ZV-Profi, dafür muss ich (zum Glück) viel zu selten solche komplizierten Vollstreckungen machen.

Ich wäre euch für jede Antwort dankbar.

LG kr
Jupp03/11

#2

21.01.2010, 10:09

Dieses macht durchaus Sinn, da es ja wohl die letzte Vollstreckungsmöglichkeit ist, die dem Gläubiger verbleibt.
Der Erbanteil der Schuldnerin ist zu pfänden und die Pfändung ist dann in das Grundbuch einzutragen.
Dieses hatten wir -auch in letzter Zeit- öfters hier. Also :suche
kr
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#4

22.01.2010, 09:07

Die Suchfunktion habe ich durchaus schon verwendet :roll: konnte aber nichts so richtig passendes finden.

Wie ist das mit dem Forderungsbetrag von 750,00 €? So hoch ist unsere (Rest-)Forderung leider nicht mehr. Macht es dann wegen einer Forderung von knapp 500,00 € wirklich noch Sinn, so einen Aufwand zu betreiben? Was meint ihr? Und kann man wegen einer relativ kleinen Forderung überhaupt auf den Grundbesitz zugreifen?
Gofi
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#5

23.01.2010, 13:25

Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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