Freistellung von Anwaltskosten
Verfasst: 13.03.2018, 12:21
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Ich habe gerade ein Urteil vorliegen, aus dem ich nun die ZV betreiben soll. In diesem heißt es:
"1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 1.540,00 nebst Zinsen ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen RA-Gebühren der RAe ... in Höhe von EUR 178,50 freizustellen."
Wir vertreten die Klägerin.
Was heißt das jetzt für mich bzgl. der Geltendmachung der RA-Kosten? Kann ich diese dann nicht in der ZV einfordern?
LG
ich bräuchte mal kurz eure Hilfe:
Ich habe gerade ein Urteil vorliegen, aus dem ich nun die ZV betreiben soll. In diesem heißt es:
"1. Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 1.540,00 nebst Zinsen ... zu bezahlen.
2. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen RA-Gebühren der RAe ... in Höhe von EUR 178,50 freizustellen."
Wir vertreten die Klägerin.
Was heißt das jetzt für mich bzgl. der Geltendmachung der RA-Kosten? Kann ich diese dann nicht in der ZV einfordern?
LG