Liebe Forenos,
erstmal wünsch ich euch allen noch alles Gute zum Neuen Jahr, möge es wunderbar werden.
Dann zur Frage: Ich hab heute den ersten Arbeitstag seit Weihnachten und eine Stellungnahmefrist auf dem Tisch, die mich überfordert:
Wir haben im SozR einen Mandanten im Widerspruchsverfahren vertreten und dann auch geklagt - altes Recht.
Schließlich endete das Verfahren mit einem Teilanerkenntnis der Behörde, das wir unter Protest gegen die Kosten angenommen haben. Daraufhin erging vom SG eine KGE: ´"Der Beklagte trägt 1/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers". Es fand keine mündliche Verhandlung statt, das Teilanerkenntnis erfolgte vorher.
Ich habe jetzt das gerichtliche Verfahren zu 1/4 abgerechnet, 3103, 3106, 1006. Die Behörde beanstandet die Terminsgebühr mit der Behauptung, ein Teilanerkenntnis löse diese nicht aus - mein RVG für Anfänger sagt was anderes. Es scheint bei den Untergerichten unterschiedliche Meinungen dazu zu geben - hat vllt. jemand eine "höhere" Entscheidung für mich?
Außerdem kommen mir jetzt Bedenken, ob ich nicht bei meiner Abrechnung gegenüber der Behörde auch 1/4 der VORgerichtlichen Widerspruchsgebühr ansetzen könnte. Was meint ihr dazu?
KGE Sozialgericht - vorgerichtliche Kosten?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Hallo, Sansibar,
zunächst dir auch alles Gute für 2015.
Ich würd dir die Terminsgebühr (hier allerdings nur für den anerkannten Teil) zugestehen. Mit Entscheidungen kann ich leider nicht dienen. Und ja, die Widerspruchsgebühr gehört mit in Deine Abrechnung.
LG
zunächst dir auch alles Gute für 2015.
Ich würd dir die Terminsgebühr (hier allerdings nur für den anerkannten Teil) zugestehen. Mit Entscheidungen kann ich leider nicht dienen. Und ja, die Widerspruchsgebühr gehört mit in Deine Abrechnung.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Vielen Dank erstmal, icerose, wir hatten heute massive PC-Probleme, deshalb melde ich mich erst jetzt.
Ich wüsste nicht, wie ich im Sozialrecht die Terminsgebühr in anerkannten und nicht anerkannten Teil "aufsplitten" sollte - es ging um die Einstufung eines Grades der Behinderung. Froh bin ich, dass du das mit der vorgerichtlichen Gebühr bejahst.
Weiß vielleicht sonst noch jemand etwas dazu?
Ich wüsste nicht, wie ich im Sozialrecht die Terminsgebühr in anerkannten und nicht anerkannten Teil "aufsplitten" sollte - es ging um die Einstufung eines Grades der Behinderung. Froh bin ich, dass du das mit der vorgerichtlichen Gebühr bejahst.
Weiß vielleicht sonst noch jemand etwas dazu?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Mensch, hab ich doch vergessen, mich auch bei dir zu bedanken, Liesel
War bisher zum Jahresanfang im Vollstress, tut mir leid....
War bisher zum Jahresanfang im Vollstress, tut mir leid....
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND