Trotz Teil-Anerkenntnis TG entstanden

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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repfiffi
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#1

08.01.2009, 17:34

Hallo Ihr Lieben!

Folgendes Problem im sozialrechtlichen Klageverfahren:

Rechtsstreit wurde durch die Annahme eines Teil-Anerkenntnisses für erledigt erklärt. Wir PKH folgendermaßen abgerechnet:

3103 VG
3106 TG
1006 EG
+ Auslagen etc.

Zunächst haben sie ein wenig Mucken gemacht, wegen der Nr. 1006, doch nach weiterem Schriftwechsel haben sie nun doch die in Ansatz gebrachte EG eingesehen, mucken nun aber wegen der TG herum, weil hier wohl kein reines, sondern nur ein TEIL-Anerkenntnis vorliegt *ARGH* :evil:

Folgende Begründung steht im Beschluss:

„Eine fiktive TG Nr. 3106 VV RVG ist nicht entstanden, da das hier angenommene Teil-Anerkenntnis verbunden mit der weiteren Erledigung der Angelegenheit wie ein außergerichtlicher Vergleich zu werten ist, dessen Zustandekommen lediglich mit einer Erledigungsgebühr abgegolten wird (vgl. SG Berlin, Beschluss v. 23.8.06 – S 81 KR 2508/05).“

Ich soll nun Erinnerung einlegen - hier mal ein kleiner Auszug, von dem, was mir bisweilen so dazu bzw. dagegen ja eher :wink: eingefallen ist:

Das Absetzen der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG widerspricht dem Vergütungsgrundsätzen des RVG. Ein grundsätzlicher Wegfall der Terminsgebühr und damit eine Schlechterstellung des Prozessbevollmächtigten entsprechen nicht dem Willen des Gesetzgebers. Es hätte insofern vielmehr eine Verbesserung eintreten sollen.

Des Weiteren gilt der Grundsatz der notwendigen mündlichen Verhandlung, von dem nur mit vorherigem Einverständnis abgewichen werden dürfte. Wenn sich jedoch wie hier die Beteiligten einigten bzw. sich der Rechtsstreit durch ein (Teil)Anerkenntnis der Gegenseite erledigt, so ändert dies nichts an diesem Grundsatz und berechtigt nicht zur Streichung der Terminsgebühr. Zudem sieht Nr. 3106 Ziff. 3 VV RVG eine Terminsgebühr vor, wenn das Verfahren nach angenommenen Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet....


Mein Chefe meinte nun auch, er kann sich an aktuelle Beschlüsse erinnern, die noch gar nicht so lange her sind, die genau zu meinem Problem passen und mir ungemein weiterhelfen würden. Ich habe nur bisweilen nischt, aber so überhaupt jar nischt dazu gefunden :cry:

Jemand von Euch evtl. einen super Tipp-Beschluss für mich, auf den ich mich in meiner Erinnerung beziehen kann???

Wäre echt super - Danke schon mal im Voraus!
LG
Mops
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#2

11.01.2009, 17:11

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repfiffi
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#3

12.01.2009, 18:37

:thx Dir *knuddel* bin zwar auf dieser Seite noch nicht fündig geworden bezüglich Teil-Anerkenntnisse, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf und ansonsten kannte ich die Seite noch gar nicht :oops: aber super is'se ja!

Ansonsten kann ich folgenden Tipp geben, falls einer von Euch sich demnächst mal mit dem Thema herum schlagen muss:

in der ASR Heft 3, Aug. 2008 gibt es einen Artikel über die Höhe der fiktiven Terminsgebühr bei Teilanerkenntnis!

Und:


Vgl. SG Trier, Beschl. vom 11.4.2006 - S 3 SB 267/04.

LG
madeja
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#4

12.01.2009, 19:07

sind denn nicht die Voraussetzungen von Vorbemerkung 3, Abs. 3 erfüllt? Keine Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mit dem Gegner (auch telefonisch)?
die tine
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#5

04.06.2012, 15:13

hallo,
ich habe jetzt genau das gleiche Problem. Wie ist es bei dir denn ausgegangen? Hast du noch ein paar Tipps für mich übrig?

Lg
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