Drittschuldnererklärung - Sparurkunde pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janne
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#1

26.05.2017, 14:22

Hallo ihr Lieben,

wir haben eine Kontenpfändung versucht und nun flattert uns eine Drittschuldnererklärung ins Haus, folgenden Passus verstehe ich nicht ganz, evtl. könnt Ihr mir ja weiterhelfen:

"Wir erkennen die gepfändete Forderung aus Sparkonto [...] an. Der zuletzt an den Kunden ausgegebene Auszug stellt nach den Sparbedingungen die Sparurkunde dar und ist im Wege der Hilfspfändung zu pfänden. Zahlung kann erst nach Fälligkeit, nur gegen Vorlage des Sparauszuges und sofern keine vorrangigen Rechte bestehen, erfolgen."

Verstehe ich das richtig, dass der Schuldner offensichtlich ein Sparbuch bei der Bank unterhält und ich nun eine Hilfspfändung per GVZ in Auftrag geben muss um an das Sparbuch zu kommen? Ist das Vorgehen aus diesem Thread

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 17885.html

noch aktuell oder gibt es dafür mittlerweile auch Vordrucke, etc.?

Vielen Dank :)

PS: Der Schuldner ist voraussichtlich im Ausland und verjuckelt da sein ganzes Vermögen...kann ich noch irgendwie anders an das Sparbuch herankommen, vermutlich nicht oder? :-?
PPS: Und was für Kosten entstehen für diesen Auftrag? Eine ganz "normale" ZV Gebühr nach 3309 VV RVG? :kopfkratz
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