Pfändung von Genossenschaftsanteilen (Kaution?)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Spkie
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#11

22.06.2010, 11:54

nein, du kannst ja nicht für den Schuldner kündigen...
die Anteile bekommst du acuh nur, wenn er auszieht - selbst auch kündigt - und dann nicht in eine andere Wohnung der Genossenschaft zieht...
er muss die Anteile auch kündigen...vorher kannst du da nicht ran....
aculita
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#12

23.06.2010, 09:43

Achso. Schade...

Beitrag 6
Gleiczeitig kündigen wir die Genossenschaftsanteile zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Anteile werden ja auch erst - nach Kündigung - nach Abschluss des Geschäftsjahres fällig...
sprich du kündigt jetzt und die werden zum 31.12. gekündigt..
die ABrechnung erfolgt dann ca. Juni/Juli nächstes JAhr....
hatte ich so verstanden, daß ich als das Kündigungsrecht pfändender Gläubiger kündigen kann.
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Spkie
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#13

23.06.2010, 11:21

nein...
ist eben nur möglich wenn der Schuldner selbst kündigt und dann nciht mehr bei der Genossenschaft wohnt und die Anteile kündigt....
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Liesel
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#14

23.06.2010, 11:28

Kann die Kündigung durch den Gläubiger bzw. die Umschreibung der Anteile auf den Gläubiger erfolgen, wenn der Schuldner aus der Wohnung bereits ausgezogen ist und auch keine Wohnung der Genossenschaft mehr bewohnt?
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#15

23.06.2010, 11:29

kann ich nciht genau beantworten...
aber eigentlich dürfte das nicht möglich sein...diesen Fall hatte ich noch nicht...
aber soweit wie ich weiß, kann nur der Schuldner selbst seine Anteile kündigen
Ernie

#16

25.06.2010, 21:42

Wenn der Genossenschaftsanteil mit sämtlichen Nebenrechten gepfändet ist, kann der Gläubiger den Genossenschaftsvertrag kündigen. Die Auszahlung des Genossenschaftsanteils erfolgt im Schnitt 1 1/2 Jahre nach Kündigung, und leider muss der Genosse Schuldner dann die Mietwohnung verlassen - außer: ein im Haushalt wohnender Mitmieter (Ehefrau o. ä.) hat Genossenschaftsanteile in ausreichender Höhe.
Ernie

#17

25.06.2010, 21:55

Liesel hat geschrieben:Kann die Kündigung durch den Gläubiger bzw. die Umschreibung der Anteile auf den Gläubiger erfolgen, wenn der Schuldner aus der Wohnung bereits ausgezogen ist und auch keine Wohnung der Genossenschaft mehr bewohnt?
Natürlich!
Ernie

#18

28.06.2010, 09:10

Muster eines Kündigungsschreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den diesseitigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ...... vom ........., Ihnen zugestellt am ....., sowie auf Ihre Drittschuldnererklärung vom ........

Namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft

k ü n d i g e n

wir die bestehende Mitgliedschaft des Herrn ....... (Schuldner).

In der Anlage überreichen wir eine Fotokopie des (Vollstreckungstitel) sowie eine Fotokopie des Pfändungsprotokolls des Herrn Obergerichtsvollziehers ..... (Fruchtlosigkeitsbescheinigung muss bei Kündigung der Genossenschaftsanteile vorgelegt werden)

Die Auskehrung des sich ergebenden Geschäftsanteils wollen Sie bitte zu gegebener Zeit auf eines unserer nebenstehenden Geschäftskonten vornehmen.

Mit freundlichem Gruß
aculita
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#19

29.06.2010, 16:43

:blumen

Ernie for president!!! (of the ZV) :D
Du bist die Größte!
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Gina

#20

29.06.2010, 17:09

Spkie hat geschrieben:nein...
ist eben nur möglich wenn der Schuldner selbst kündigt und dann nciht mehr bei der Genossenschaft wohnt und die Anteile kündigt....
Das stimmt so nicht. Die Genossenschaftsanteile sind Vermögen des Schuldners, das unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann. Der BGH hat das kürzlich entschieden: Ein Insolvenzverwalter hat erfolgreich die Genossenschaftsanteile zur Masse gezogen, da diese als pfändbare Vermögen angesehen werden - unabhängig vom Mietverhältnis. Entweder der Schulder zahlt die Anteile neu ein oder aber die Genossenschaft kündigt seine Wohnung, weil er nicht mehr Genossenschaftsmitglied ist.
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